Abbruch Auswanderung (D)

Papierkram, Visum, Gesetzte, Steuern etc.
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Samuel
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Re: Abbruch Auswanderung (D)

#41

Beitrag von Samuel »

Caveman hat geschrieben:....Vorausgesetzt natuerlich, sie hat wirklich eine Niederlassungserlaubnis bzw. eine sog. "Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU" und keinen befristeten Aufenthaltstitel.
Davon gehe ich aus. Ich schrieb ja am Anfang dieses Threads, dass die Frau mehr als 10 Jahre verheiratet mit einem Deutschen in D gelebt hat.
  • Wäre es denn denkbar, dass trotzdem keine Niederlassungserlaubnis vorliegt und wenn ja aus welchen im Aufenthaltsgesetz nicht explizit erwähnten Gründen?
Aufenthaltsgesetz > Quelle
Kapitel 2 - Einreise und Aufenthalt im Bundesgebiet (§§ 3 - 42)
Abschnitt 6 - Aufenthalt aus familiären Gründen (§§ 27 - 36)
§ 28 Familiennachzug zu Deutschen
(2) Dem Ausländer ist in der Regel eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn er drei Jahre im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist, die familiäre Lebensgemeinschaft mit dem Deutschen im Bundesgebiet fortbesteht, kein Ausweisungsgrund vorliegt und er über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt. § 9 Absatz 2 Satz 2 bis 5 gilt entsprechend. Im Übrigen wird die Aufenthaltserlaubnis verlängert, solange die familiäre Lebensgemeinschaft fortbesteht.
Gruss
Sam UTH
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Caveman
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Re: Abbruch Auswanderung (D)

#42

Beitrag von Caveman »

Samuel hat geschrieben:Wäre es denn denkbar, dass trotzdem keine Niederlassungserlaubnis vorliegt und wenn ja aus welchen im Aufenthaltsgesetz nicht explizit erwähnten Gründen?
Das Aufenthaltsgesetz erwaehnt in § 9 sehr wohl weitere Voraussetzungen fuer den Erwerb einer Niederlassungserlaubnis. Es besteht somit sehr wohl die Moeglichkeit, dass sich die Dame nicht im Besitz einer Niederlasungserlaubnis befindet sondern lediglich einen befristeten Aufenthaltstitel hatte.

Gruss
Caveman
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Samuel
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Re: Abbruch Auswanderung (D)

#43

Beitrag von Samuel »

@Caveman
Betrachten wir es mal von der anderen Seite.
Angenommen die Frau hatte nur eine befristete Aufenthaltserlaubnis, dann ist diese nach 4 Jahren nonstop Aufenthalt in Thailand ja abgelaufen.
Also muss sie für die Wiedereinreise in Deutschland - wie Du anfangs schon geschrieben hast - den gesamten Visums-Antragsprozess erneut durchlaufen.
Die Ehe besteht weiterhin, bloss sind beide sowohl in Thailand wie in Deutschland mittellos und ohne eigenen festen Wohnsitz.

Bedeutet das, dass der Mann seine Frau nochmals nach Deutschland einladen und dazu die üblichen Garantien (Arbeit, Einkommen, Wohnsitz) nachweisen muss?
Ich blicke da momentan nicht wirklich durch.

So oder so, mir tun die beiden leid, da muss einiges schief gelaufen sein. In dieser Lage Geldgeber zu finden, welche die Rückreise vorfinanzieren, ist ja auch kein Selbstläufer.
:(
Gruss
Sam UTH
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Caveman
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Re: Abbruch Auswanderung (D)

#44

Beitrag von Caveman »

Samuel hat geschrieben:Bedeutet das, dass der Mann seine Frau nochmals nach Deutschland einladen und dazu die üblichen Garantien (Arbeit, Einkommen, Wohnsitz) nachweisen muss?
Nein, natuerlich nicht. Sie sind ja bereits miteinander verheiratet und somit bedarf es dann auch keiner Verpflichtungserklaerung. Wie es im Moment mit dem A! Sprachnachweis aussieht, weiss ich aber nicht. Wahrscheinlich wird sie erst den Sprachkurs besuchen und den Test erfolgreich absolvieren muessen.

Sie koennen sich auch mal an den Deutschen Hilfsverein wenden. Vielleicht kann der ihnen bei der Vorbereitung der ganzen Aktion helfen. Ein Laie, der aus Hilfsbereitschaft helfen will, sich aber nicht wirklich auskennt, koennte da leicht statt fuer Hilfe fuer noch mehr Verwirrung sorgen.

Gruss
Caveman
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borussenbuddha
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Re: Abbruch Auswanderung (D)

#45

Beitrag von borussenbuddha »

Caveman hat geschrieben:Wie es im Moment mit dem A! Sprachnachweis aussieht, weiss ich aber nicht. Wahrscheinlich wird sie erst den Sprachkurs besuchen und den Test erfolgreich absolvieren muessen.
Diese Regelung ist doch im letzten Jahr vom europäischen Gerichtshof gekippt worden.
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Caveman
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Re: Abbruch Auswanderung (D)

#46

Beitrag von Caveman »

borussenbuddha hat geschrieben:Diese Regelung ist doch im letzten Jahr vom europäischen Gerichtshof gekippt worden.
So weit ich mich erinnere aber nicht vollstaendig sondern nur teilweise. Wurden die beanstandeten Regelungen nicht inzwischen nachgebessert?

Ich bin da wirklich nicht auf dem aktuellen Stand.

Gruss
Caveman
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Marburger
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Re: Abbruch Auswanderung (D)

#47

Beitrag von Marburger »

Caveman hat geschrieben: .... dass sich die Dame nicht im Besitz einer Niederlasungserlaubnis befindet sondern lediglich einen befristeten Aufenthaltstitel hatte.
...das würde die Sache allerdings mehr als erschweren, denn bei 4-jähriger Abwesenheit dürfte eine Verlängerung des befristeten Titels
(meist max. 3 Jahre), nicht erfolgt sein...und sich somit "von selbst" erledigt haben.
Aber auch bei einer bestehenden/bestandenen Niederlassungserlaubnis wird es verdammt schwer werden die zuständige AB zu einer
Tätigkeit (Bestätigung) in diesem Fall zu bewegen...denn bei Anträgen oder Änderungen wird grundsätzlich ein aktueller Nachweis (Führungszeugnis und Meldebestätigung) verlangt...die ja ebenfalls aufgrund der Abmeldung in D, nicht ausgestellt werden können.

Der Fall ist derart kompliziert, dass m. Er., nur ein Anwalt oder Hilfeverein Erfolg erzielen kann.
borussenbuddha hat geschrieben: Diese Regelung ist doch im letzten Jahr vom europäischen Gerichtshof gekippt worden.
Das kümmert die AB's, zumindest im Moment, nicht die Bohne... :)


Gruß Marburger
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thedi
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Re: Abbruch Auswanderung (D)

#48

Beitrag von thedi »

Marburger hat geschrieben:...nur ein Anwalt oder Hilfeverein ...
Könnte da nicht ev. die Deutsche Botschaft in Bangkok mit Rat oder gar Tat helfen? Oder sind die für solche Fälle nicht zuständig?

Mit freundlichen Grüssen

Thedi
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Caveman
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Re: Abbruch Auswanderung (D)

#49

Beitrag von Caveman »

thedi hat geschrieben:Könnte da nicht ev. die Deutsche Botschaft in Bangkok mit Rat oder gar Tat helfen? Oder sind die für solche Fälle nicht zuständig?
Die Botschaft (bzw. deren Konsularabteilung) ist zustaendig, wenn die Dame ein neues Visum benoetigt (i.d.R. in Abhaengigkeit von der Zustimmung durch die deutsche Auslaenderbehoerde). Benoetigt sie aber keins, ist die am Ort ihres letzten Wohnsitzes in Deutschland zustaendige Auslaenderbehoerde fuer die Bescheinigung ueber das Nichterloeschen der Niederlassungserlaubnis zustaendig. An die wird sie die Botschaft in dem Fall wohl auch verweisen.

Gruss
Caveman
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michael59
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Re: Abbruch Auswanderung (D)

#50

Beitrag von michael59 »

A1 oder vergleichbare Sprachkenntnisse sind bei einer Wiedereinreise nachzuweisen. Es wird alles neu geprüft. Wenn keine A1 dann helfen solche Nachweise wie in D bereits gearbeitet, man kann sich in der Botschaft auf deutsch verständigen, die deutsche Fahrerlaubnis erworben usw.

Die Sicherung des Lebensunterhalts spielt keine Rolle.

Die Leiterin der Hilfevereins war mal auf der Botschaft tätig- so die Homepage- vielleicht weiss sie was.
Ich rate jedoch dazu die erst anzusprechen, wenn ein Visa notwendig wird, bzw. von der ALB keine Hilfe erfolgt.
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