Besuchsvisum (Schengenvisum)

Papierkram, Visum, Gesetzte, Steuern etc.

doby
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Re: Besuchsvisum (Schengenvisum)

#61

Beitrag von doby »

Westfale hat geschrieben:Italien, Spanien usw. ist EU, da gelten gewisse Privilegien, bzw. ist da ja "United Europe".
Auch wenn diese Bürger aus der EU sind, sind sie Ausländer und für diese sollte das gleiche Recht und Gesetz gelten.

Art 3 Abs 1 + 3 des GG

http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_3.html


Ausserdem sind die Bürger welche diese EU Ausländer heiraten z.T auch Asiaten bzw Leute aus anderen Drittstaaten.

El Lute

Re: Besuchsvisum (Schengenvisum)

#62

Beitrag von El Lute »

doby hat geschrieben:@El Lute.

Deine Fragen wird dir vielleicht jemand vom Aussenministerium beantworten können.

Mir konnte man es nicht, auch nicht mit Hinweis auf Art 3 des GG. Es gibt eben die Regelung, das ein/e Ehepartner/in eines EU Ausländers kein A1 braucht.

Wie aber schon geschrieben, die sicherlich Nervenschonendere Variante ist die offizielle,
die ja bekannntermassen auch ohne das ganze prozedere mit dem EFZ geht.
Nur ist da auch noch das A1 Vorraussetzung.
Habe einen guten Anwalt, da brauche ich die Obrigkeit nicht, die mich bekanntermaßen ohnehin nur belügt.

Art. 3 GG hier zu zitieren, ist auch nicht so passend. Gleiche Sachverhalte, so habe ich mir erklären lassen, sind gleich zu behandeln, ungleiche ungleich.

Das GG ist ja zunächst dazu da, das Staatsvolk, den Souverän, vor dem Staat zu schützen, ihm garantierte Rechte einzuräumen und zu garantieren (Grundgesetzgericht in Karlsruhe). Der Souverän hat bekanntlich mehr Rechte (und Pflichten) als ein Ausländer, weswegen er vorzuziehen ist (z. B. Wahlrecht nicht für Jedermann, sondern für "Bürger"). Dann ist für mich aber schwer nachzuvollziehen, warum er - anders als das GG vorschreibt - gegenüber EU- und anderen Bürgern schlechter gestellt ist, z. B. in der Familienzusammenführung (auch sonst, während unsere Kultur mit Füßen getreten wird, werden andere bevorzugt).

Die Abstufung wäre der gesetzlichen Folge nach:

1. Staatsbürger

2. EU-Bürger (die ja auch kommunales Wahlrecht haben)

3. Sonstige Ausländer (Drittstaater)

Also kommen wir doofen Deutschen noch hinter den Drittstaatern. Und da ich mir das nicht bieten lasse, habe ich meine Frau - wie andere auch - ohne A 1 ins Land geholt. Da kneifen die Ämter dann auffällig, weil sie meinen, wir dämlichen Bürger wissen das nicht und thematisieren es demzufolge nicht. Wir sind damit durchgekommen, andere aus unserem Umfeld (wie oben beschrieben) ebenso. Es geht, gewußt wie (Adresse per PN).
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tom
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Re: Besuchsvisum (Schengenvisum)

#63

Beitrag von tom »

Es könnte sein, dass es bald ein vereinfachtes Schengenvisum für Büger aus Nicht-EU-Staaten gibt:
03.04.2014

Schengenstaaten prüfen vereinfachtes Visum für Nicht-EU-Bürger

Damit sollen vermehrt Touristen und Geschäftsleute aus wichtigen Ländern wie China und Russland zu einer Reise in den EU-Raum animiert werden.

Am Dienstag hat die Europäische Kommission einen Gesetzesentwurf für die Bildung einer neuen Visumskategorie unterbreitet. Diese soll die Einreise in den Schengenraum für bis zu einem Jahr vereinfachen. Diese Initiative hat zum Ziel, mehr Touristen und Geschäftsleute aus aller Welt in den Schengenstaat zu locken: 17 Mio. Menschen hatten 2013 einen Antrag auf ein Visum für die EU gestellt, aber rund 6,6 Mio. darunter verzichteten aufgrund des aufwändigen Visumverfahrens letztlich auf eine Einreise.

Inhalte des Gesetzesvorschlags sind etwa die Verkürzung der Frist, innert welcher die Behörden über ein Visum entscheiden müssen (von 15 auf 10 Tage), eine Simplifizierung des Antragsformulars oder die Möglichkeit, Anträge auch Online zu stellen. Ferner sollen an Grenzen teilnehmender Schengenstaaten künftig auch Kurzzeit-Visa für bis zu 15 Tage vergeben werden. Geplant ist zudem ein «Rundreise-Visum», mit dem sich ein Reisender ein Jahr lang im Schengen-Raum aufhalten darf, wobei er in einem Staat maximal 90 Tage innerhalb von sechs Monaten bleiben darf.

Die bisherigen Reaktionen fallen sehr unterschiedlich aus. Einerseits freuen sich europäische Politiker über positive Auswirkungen auf Wirtschaft und Tourismus, andererseits wird auch vor Missbrauch der gelockerten Regelungen gewarnt und von «Tourismusförderung auf Kosten der Sicherheit» geredet.

Am meisten Wachstum verspricht man sich von Reisenden aus China, Indien, Russland, Saudi-Arabien oder Südafrika, welche die wichtigsten Nutzniesser wären. Zur Erinnerung: Bürger aus den USA, Kanada, Australien und einigen wenigen anderen Nicht-EU-Staaten geniessen bereits visumsfreie Einreisen in den Schengenraum.

Die Schweiz ist zwar nicht EU-Mitglied, gehört aber auch zum Schengen-Raum und wird sich folglich auch zum Gesetzesvorstoss äussern müssen. Das Europaparlament und die EU-Staaten müssen letztlich über die Neuregelungen entscheiden. Dieser Prozess wird im Herbst, nach den Europawahlen, beginnen.

Quelle: Newsletter Travelinside
Gruss Tom

MyThai
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Re: Besuchsvisum (Schengenvisum)

#64

Beitrag von MyThai »

Interessante News wie ich finde Tom :)
Ob Thailand wohl auch davon profitieren kann??

hannes
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Re: Besuchsvisum (Schengenvisum)

#65

Beitrag von hannes »

MyThai hat geschrieben:Ob Thailand wohl auch davon profitieren kann??
Thailand - oder alle AEAN-Statten - glaub ich nicht. Die bringen doch kein Geld rein, und ausschließlich darum geht es doch!
Wie steht es im Text:
Am meisten Wachstum verspricht man sich von Reisenden aus China, Indien, Russland, Saudi-Arabien oder Südafrika, ...
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tom
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Re: Besuchsvisum (Schengenvisum)

#66

Beitrag von tom »

Dies würde ich nun nicht behaupten, Hannes. Es gibt in Thailand heute bereits für Touristengruppen die Möglichkeit, über die Schweizer Botschaft einfacher als üblich zu einem Visum zu kommen, wenn der Reiseveranstalter sämtliche Garantien übernimmt. Und zumindest hier in Bern sieht man von Jahr zu Jahr immer wie mehr thailändische Touristen. Und scheinbar geben die auch richtig viel Geld aus. Man ist sich dieser Gruppe durchaus bewusst und weiss, dass man da bezüglich Tourismus etwas tun muss.

Aber eben... es geht um Tourismus. Ich denke nicht dass sich bei Besuchervisa irgendetwas ändern wird, da dies eine ganz andere Klientel ist.

Gruss Tom

mikel_2014

Re: Besuchsvisum (Schengenvisum)

#67

Beitrag von mikel_2014 »

Hallo das leidige Besuchsvisum für Thais. Suche da einige Tips dazu und denke in diesem Forum wohl die richtigen Leute gefunden zu haben.
Hier kurz die Fakten

Bin seit über 10 Jahren mit Thailänderin verheiratet. Sie kam ursprünglich mit Besuchsvisum nach D. Vor Ablauf des Visums waren wir plötzlich in Dänemark verheiratet. Die Anerkennung der Heirat und dadurch die gewünschte Aufenthaltsverlängerung war gegenüber der Ausländerbehörde nur mit deren Wohlwollen zu erhalten. Mittlerweile hat meine thaild. Ehefrau einen unbegrenzten Aufenthaltstitel. So weit so gut!

Jetzt möchten wir ihre Schwester (43J., ledig, keine Kinder) aus Thailand (Isaan mit dem üblichen Hintergrund) nach D mit Schengener Visum holen. Die Antragstellung bei der Ausländerbehörde scheint mir mit unserer Vorgeschichte aussichtslos, da wir im System gespeichert sind. Weiterhin fehlen die nötige Wohnraumgröße und entsprechendes Einkommen. Somit wäre nur eine dritte Person möglich, die einläd. Wichtig ist doch die Rückkehrwahrscheinlichkeit gegenüber den Behörden als möglichst hoch zu setzen. Hier wäre es interessant ob u.a. El Lute (Beitrag vom So 3. Nov 2013, 07:01) etwas dazu schreiben könnte . Ich wollte ihn schon übers Forum anschreiben, geht aber nicht - Forumsregeln...
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Michaleo
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Re: Besuchsvisum (Schengenvisum)

#68

Beitrag von Michaleo »

mikel_2014 hat geschrieben:Ich wollte ihn schon übers Forum anschreiben, geht aber nicht - Forumsregeln...
Stell Dich doch noch kurz hier vor, mikel_2014.
mikel_2014 hat geschrieben:(Isaan mit dem üblichen Hintergrund)
Und wenn Du uns noch erklärst, was für Dich der "übliche Hintergrund" ist, kannst Du schon bald PN's verschicken. ;)
Freundliche Grüsse L-)
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borussenbuddha
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Re: Besuchsvisum (Schengenvisum)

#69

Beitrag von borussenbuddha »

mikel_2014 hat geschrieben: Jetzt möchten wir ihre Schwester (43J., ledig, keine Kinder) aus Thailand (Isaan mit dem üblichen Hintergrund) nach D mit Schengener Visum holen. Die Antragstellung bei der Ausländerbehörde scheint mir mit unserer Vorgeschichte aussichtslos, da wir im System gespeichert sind. Weiterhin fehlen die nötige Wohnraumgröße und entsprechendes Einkommen. Somit wäre nur eine dritte Person möglich, die einläd.
:ironie: Nötiger Wohnraum und Einkommen, zumindest für Deutschland, wäre vorhanden, hast du ein Foto? ;)
Im Ernst, das mit dem "üblichen Hintergrund" würde mich auch mal interessieren, wie das gemeint ist.
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tom
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Re: Besuchsvisum (Schengenvisum)

#70

Beitrag von tom »

mikel_2014 hat geschrieben:Jetzt möchten wir ihre Schwester (43J., ledig, keine Kinder) aus Thailand (Isaan mit dem üblichen Hintergrund) nach D mit Schengener Visum holen.
Wie ist denn dies zu verstehen? Wir möchten ihre Schwester............. nach D mit Schengener Visum holen..... Also einfach einladen und nach spätestens 3 Monaten ist sie wieder weg? Oder soll es ähnlich ablaufen wie bei euch damals?

Gruss Tom
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