Goethe InstitutÜben Sie Deutsch auf Ihrem Sprachniveau. Die Stufen B1–B2 haben mittelschwere Aufgaben, die der Stufen A1–A2 sind leichter, die der Stufen C1–C2 sind schwerer. Alle Aufgaben sind nach den Niveaustufen des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen gegliedert.
Besuchsvisum (Schengenvisum)
Papierkram, Visum, Gesetzte, Steuern etc.
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Re: Besuchsvisum (Schengenvisum)
Beitrag von borussenbuddha »
B1, das ist ja noch schwerer als A2.
Re: Besuchsvisum (Schengenvisum)
Klar, aber es geht ja (nur) um die NE. Den Aufenthaltstitel behalten die Ausländer auch wenn sie nur A1 oder A2 haben. Den Aufenthaltstitel müßten sie dann notfalls (je nach ABH) jedes Jahr neu beantragen.borussenbuddha hat geschrieben:B1, das ist ja noch schwerer als A2.
Bedeutet jedes Jahr 80€ bezahlen.
Zuletzt geändert von doby am Di 5. Nov 2013, 15:44, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Besuchsvisum (Schengenvisum)
Beitrag von borussenbuddha »
Ja ok, danke. Das hatte ich falsch interpretiert.
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Re: Besuchsvisum (Schengenvisum)
NE = Niederlassungserlaubnis (Damit der Schreck für alle Heiratswilligen kleiner wird ;) ) betrifft also nicht die Einreisebedingungen.
Habe es sicherheitshalber auf der Seite der D-Botschaft BKK nachgeschaut - Für Einreise notwendig: A1 nicht älter als zwei Jahre.
Zudem weist die Botschaft darauf hin:
Habe es sicherheitshalber auf der Seite der D-Botschaft BKK nachgeschaut - Für Einreise notwendig: A1 nicht älter als zwei Jahre.
Zudem weist die Botschaft darauf hin:
Quelle: http://www.bangkok.diplo.de/Vertretung/ ... ssung.htmlDie Botschaft weist darauf hin, dass die Einreise eines/einer thailändischen Staatsangehörigen nach Deutschland zum Zwecke der Eheschließung mit einem Touristenvisum (Schengen) nicht zulässig ist und ggf. mit Ausweisung gerechnet werden muss.
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Re: Besuchsvisum (Schengenvisum)
Mit dem Schengenvisum kann geheiratet werden- das ist kein Gesetzesverstoss!! Was eben nicht mehr geht ist, das ohne eine Ausreise der Aufenthalt legalisiert wird. Da gibt es zwar ein paar Ausnahmen- aber wer ausreist und dann zB. von Thailand aus den Familiennachzug beantragt verhält sich regelkonform.
Ich besuche jemanden und entschliesse mich den sofort zu heiraten- was soll den daran gesetzeswidrig sein. Ich darf natürlich bei der Beantragung des Visums nicht heiraten wollen und das bei der Beantragung nicht mitteilen. Die Chinesen die hier heiraten tun das und bekommen ihr Visum.
Ich besuche jemanden und entschliesse mich den sofort zu heiraten- was soll den daran gesetzeswidrig sein. Ich darf natürlich bei der Beantragung des Visums nicht heiraten wollen und das bei der Beantragung nicht mitteilen. Die Chinesen die hier heiraten tun das und bekommen ihr Visum.
Re: Besuchsvisum (Schengenvisum)
Beitrag von El Lute »
Nicht den Besuchten, sondern einen "Dritten"! Das ist der ganze Trick dabei. Juristen sprechen vom "subjektiven Tatbestand". Beantragt die Frau das Visum um zu heiraten ("um zu" deuten Juristen als finales Handeln), mache ich falsche Angaben zum Erhalt des Visum. Darum der Trick mit dem "Dritten" als Einlader: Über ihn lernt man gaaaan zufällig dann seine große Liebe kennen, die man heiraten will. Und schon stimmt es mit dem Antrag bei der Botschaft. Denn es ist eine neue Situation eingetreten!michael59 hat geschrieben:Ich besuche jemanden und entschliesse mich den sofort zu heiraten- was soll den daran gesetzeswidrig sein..
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Re: Besuchsvisum (Schengenvisum)
@ El Lute
Gut, für den Erhalt des Schengenvisum ist die Einladung durch einen unverbindlichen Dritten offensichtlich erfolgsversprechender.
Das Problem ist aber weiterhin, dass das Schengenvium nur begrenzt gilt und eine Erneuerung des Aufenthaltsstatus erfolgen muss.
Auch bei der Einladung durch einen Dritten droht die Heimreise, die - ohne Garantie - allerdings verhindert werden kann. Grundsätzlich ist aber davon auszugehen, dass sich die zuständige Behörde zunächst daran aufstößt, sodass von vornerein mit Rechtsbeistand zu kalkulieren ist.
Wie gesagt, mir schmeckt diese Lösung nicht.
Der Aufwand und Ablauf des legalen Weges ist nicht unwesentlich höher, die Kosten ohne größeren Rechtsbeistand wahrscheinlich sogar geringer, und da es für die Schengenlösung keine Garantie gibt, ist der legale Weg auch der ruhigere. Man muss halt ein paar Tage länger auf seine Liebste warten. Aber auch das habe ich bereits geschrieben, wenn es daran scheitert ist es dann wohl besser so.
Gut, für den Erhalt des Schengenvisum ist die Einladung durch einen unverbindlichen Dritten offensichtlich erfolgsversprechender.
Das Problem ist aber weiterhin, dass das Schengenvium nur begrenzt gilt und eine Erneuerung des Aufenthaltsstatus erfolgen muss.
Auch bei der Einladung durch einen Dritten droht die Heimreise, die - ohne Garantie - allerdings verhindert werden kann. Grundsätzlich ist aber davon auszugehen, dass sich die zuständige Behörde zunächst daran aufstößt, sodass von vornerein mit Rechtsbeistand zu kalkulieren ist.
Wie gesagt, mir schmeckt diese Lösung nicht.
Der Aufwand und Ablauf des legalen Weges ist nicht unwesentlich höher, die Kosten ohne größeren Rechtsbeistand wahrscheinlich sogar geringer, und da es für die Schengenlösung keine Garantie gibt, ist der legale Weg auch der ruhigere. Man muss halt ein paar Tage länger auf seine Liebste warten. Aber auch das habe ich bereits geschrieben, wenn es daran scheitert ist es dann wohl besser so.
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Re: Besuchsvisum (Schengenvisum)
Beitrag von El Lute »
Sehe ich anders:
1. Warum darf die Ehefrau eines Italieners, Spaniers usw. ohne A 1 nach DE einreisen?
Sind sie besser als wir?
2. Es soll auch Fälle gegeben haben und heute noch geben, wo die Frau - und sei es aus Nervosität - A 1 nicht schafft!
Und Hand auf`s Herz: Wem haben wir das alles zu verdanken? Genau, unseren Bereicherern aus der Türkei, die sich nicht integrieren wollen!
Gesetzlicher Notstand!
1. Warum darf die Ehefrau eines Italieners, Spaniers usw. ohne A 1 nach DE einreisen?
Sind sie besser als wir?
2. Es soll auch Fälle gegeben haben und heute noch geben, wo die Frau - und sei es aus Nervosität - A 1 nicht schafft!
Und Hand auf`s Herz: Wem haben wir das alles zu verdanken? Genau, unseren Bereicherern aus der Türkei, die sich nicht integrieren wollen!
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Re: Besuchsvisum (Schengenvisum)
Italien, Spanien usw. ist EU, da gelten gewisse Privilegien, bzw. ist da ja "United Europe". Erschreckend finde ich in der Tat die Aufzählung gewisser Länder außerhalb der EU im Ausländergesetz, die wegen 'politisch gewollt', oder warum auch immer, ohne A1 einreisen dürfen. Hervorstechend: Israel, Japan und einige andere.
Ich bin ebenfalls der Ansicht, dass grobe handwerkliche Fehler in der Ausgestaltung des Gesetzes zu Ungunsten eigener Deutscher Bürger gemacht wurden und bewusst nicht korrigiert werden.
Mit dem A1 und den Goethe-Instituten ist auch so eine elende Geschichte, aber dafür vielleicht besser einen eigenen Thread, da gibt es mindestens genau so viel Ärger.
So direkt auf unsere Türkischen Mitbewohner verweise ich nur ungerne, aber natürlich müssen wir der Realität ins Auge sehen.
Ich mache mal, was man eigentlich nicht tut, und zitiere mich zu dem Punkt selbst:
Ich bin ebenfalls der Ansicht, dass grobe handwerkliche Fehler in der Ausgestaltung des Gesetzes zu Ungunsten eigener Deutscher Bürger gemacht wurden und bewusst nicht korrigiert werden.
Mit dem A1 und den Goethe-Instituten ist auch so eine elende Geschichte, aber dafür vielleicht besser einen eigenen Thread, da gibt es mindestens genau so viel Ärger.
So direkt auf unsere Türkischen Mitbewohner verweise ich nur ungerne, aber natürlich müssen wir der Realität ins Auge sehen.
Ich mache mal, was man eigentlich nicht tut, und zitiere mich zu dem Punkt selbst:
Westfale hat geschrieben:Ich erlaube mir anzumerken, dass genau dies aber der Hintergrund der Gesetzgebung ist, in der Hoffnung die Zahl binationaler Ehen zu reduzieren. Formal gehört das Ausländerrecht noch immer zum Polizeirecht, hat also etwas mit Gefahrenabwehr zu tun. Das sitzt bei vielen Anwendern in den Verwaltungen und Behörden bedauerlicherweise tief in den Köpfen.
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Re: Besuchsvisum (Schengenvisum)
@El Lute.
Deine Fragen wird dir vielleicht jemand vom Aussenministerium beantworten können.
Mir konnte man es nicht, auch nicht mit Hinweis auf Art 3 des GG. Es gibt eben die Regelung, das ein/e Ehepartner/in eines EU Ausländers kein A1 braucht.
Wie aber schon geschrieben, die sicherlich Nervenschonendere Variante ist die offizielle,
die ja bekannntermassen auch ohne das ganze prozedere mit dem EFZ geht.
Nur ist da auch noch das A1 Vorraussetzung.
Deine Fragen wird dir vielleicht jemand vom Aussenministerium beantworten können.
Mir konnte man es nicht, auch nicht mit Hinweis auf Art 3 des GG. Es gibt eben die Regelung, das ein/e Ehepartner/in eines EU Ausländers kein A1 braucht.
Wie aber schon geschrieben, die sicherlich Nervenschonendere Variante ist die offizielle,
die ja bekannntermassen auch ohne das ganze prozedere mit dem EFZ geht.
Nur ist da auch noch das A1 Vorraussetzung.
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