Sue Heimchen hat geschrieben: ↑Sa 30. Mär 2024, 04:08
Waren Sie 2023 erwerbstätig?
Unsere Antwort: ja
2.: Von wann bis wann?
Wir wollten die Zeitspanne eingeben, nicht möglich, da die ZAS nur den letzten Monat des letzten Jahres wissen will. Da haben wir ja gar nicht mehr gearbeitet und waren schon 2 Monate hier in Thailand.
Ja was denn nun?
Für die Erklärung des Jahr 2022 hatte ich bei der Erwerbstätigkeit JA eingetragen, ich wurde per 1.März 2022 pensioniert.
Beim Einkommen hatte ich dann die Rente von März - Dezember 2022 eingetragen.
Musste dann noch nachträglich den Lohnausweis für Januar - Februar 2022 nachreichen und wurde dann von zusätzlichen Zahlungen für das Jahr 2022 befreit (im Februarlohn war auch noch eine Abgangsentschädigung enthalten, daher wurden bereits genügend AHV Beiträge für 2022 geleistet).
Sue Heimchen hat geschrieben: ↑Sa 30. Mär 2024, 04:08
Beim Vermögen dasselbe: Müssen wir jetzt als Ehepaar einfach das Gesamtvermögen per 31.12.23 hälftig teilen und eintragen?
Ich hatte nur eine Erklärung für uns als Ehepaar eingereicht; da meine Frau nie AHV Pflichtig war und kein Einkommen hat.
Müsst ihr 2 getrennte Erklärungen machen, gehe ich davon aus das man das Gesamtvermögen einträgt; zur Berechnung des freiwilligen AHV Betrag wird das Vermögen ja dann durch die ZAS geteilt. Aber ist nur meine Annahme.
Sue Heimchen hat geschrieben: ↑Sa 30. Mär 2024, 04:08
Und wie habt Ihr das mit dem Thai Bankkonto gemacht? Das Bankbüchlein kopiert? Man kann ja leider keinen Auszug per 31.12.23 per App abrufen so wie bei der CH Bank, oder doch?
Habe einfach die erste Seite und die Seite mit dem Kontostand 31.12.2023 kopiert; alles andere unwesentliche (Kotobewegungen) für die ZAS geschwärzt.
Bei einem Konto handelt es sich bei mir um ein Konto mit E-Passbock; da hab ich gar kein Bankbüchlein mehr. Da hatte ich einfach eine Bildschirmkopie erstellt;wurde akzeptiert und nicht beanstandet.
Beste Grüsse
DonJosé