Deutschland - das perfekte kranke Land
Papierkram, Visum, Gesetzte, Steuern etc.
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Deutschland - das perfekte kranke Land
Beitrag von Kurt Singer »
Wie ich schon bekannt machte, habe ich mich prositiv auf COV-19 getestet. Heute morgen noch positiv, heute abend negativ. Mal schaun, was morgen sein wird.
Da ich ja noch in meinem hohen Alter und im dritten Lebensabschnitt einen Arbeitsvertrag mit der Stadt Koblenz habe (Museumsdienste und Pflegedienst) musste ich eine AU (Arbeitsaunfähigkeitsbescheinigung) vorlegen. Das ist laut der neuen Regelung seit Januar 2023 eine eAU (elektronische Arb....), die der Arbeitgeber bei der Krankenkasse abzurufen hat. Einfach perfekt.
Glaubt man. Ich habe meinen Hausarzt informiert, dass ich COV-19 habe. Wie ich das für die AU nachweisen soll? "Schicken Sie uns ein Foto des Testträgers". Ah ja. Foto geschickt (s. mein neuer Avatar), Mitteilung erhalten: "AU bis Montag ausgestellt. Wenn Montag wieder positiv, neues Foto schicken".
Mitteilung der Stadt Koblenz: bitte legen Sie eine schriftliche AU vor, wir können diese nicht bei der Krankenkasse abrufen aufgrund technischer Schwierigkeiten.
Meine Enkeltochter ist in Ausbildung bei einer kirchlichen Ausbildungsstätte (katholisches Krankenhaus), durch Familienansteckung ebenfalls betroffen. Mitteilung des Arbeitgebers: bitte legen Sie eine schriftliche AU vor, wir können diese nicht bei der Krankenkasse abrufen aufgrund technischer Schwierigkeiten.
Mein Enkelsohn ist in Ausbildung bei einer Landesbehörde (Landesuniversitätskrankenhaus): Mitteilung des Arbeitgebers: bitte legen Sie eine schriftliche AU vor, wir können diese nicht bei der Krankenkasse abrufen aufgrund technischer Schwierigkeiten.
Nachfrage beim Hausarzt: erbitte AU in Papierform. Mitteilung des Hausarztes: wir können derzeit keine AU ausdrucken aufgrund.... (äh, Ihr wißt schon).
Anruf bei der Krankenkasse: ich benötige einen schriftlichen Nachweis. Können Sie auf unserer Website aufrufen. Nach stundenlanger Sucher Anruf bei der Krankenkasse: ich benötige einen schriftlichen Nachweis, finde aber diese nicht auf Ihrer Website. Antwort: das können Sie nicht per PC abrufen, nur per Smartphone-App. Hab ich nicht. Also App der Krankenkasse runterladen und installieren. Hinweis: wenn ich fortfahre, wird die App auf dem PC nicht mehr funktionieren.
Ich riskiers. Ich muss identifiziert werden, entweder Brief mit Code oder Ausweis mit PIN. Also Ausweis-App aufrufen und einwählen. Wie war nochmal die PIN? Stunden später erfolgreich eingeloggt. Jetzt diesen Punkt AU aufrufen. Geht nicht, dazu muss eine weitere App installiert und freigeschaltet werden. Geht nicht mir der Ausweis-App, nur mit Brief und Code.
IHR KÖNNT MICH MAL ZU WEIHNACHTEN BESUCHEN:
Es gibt eine gesetzliche Regelung, dass die AU elektronisch erstellt wird und vom Arbeitgeber auszulesen ist. Es gibt keine gesetzliche Regelung, dass ich Dutzende von Apps installiert haben muss, um mich krank zu melden. Seht zu, wie Ihr zurecht kommt. Beschwert Euch in Berlin.
Da ich ja noch in meinem hohen Alter und im dritten Lebensabschnitt einen Arbeitsvertrag mit der Stadt Koblenz habe (Museumsdienste und Pflegedienst) musste ich eine AU (Arbeitsaunfähigkeitsbescheinigung) vorlegen. Das ist laut der neuen Regelung seit Januar 2023 eine eAU (elektronische Arb....), die der Arbeitgeber bei der Krankenkasse abzurufen hat. Einfach perfekt.
Glaubt man. Ich habe meinen Hausarzt informiert, dass ich COV-19 habe. Wie ich das für die AU nachweisen soll? "Schicken Sie uns ein Foto des Testträgers". Ah ja. Foto geschickt (s. mein neuer Avatar), Mitteilung erhalten: "AU bis Montag ausgestellt. Wenn Montag wieder positiv, neues Foto schicken".
Mitteilung der Stadt Koblenz: bitte legen Sie eine schriftliche AU vor, wir können diese nicht bei der Krankenkasse abrufen aufgrund technischer Schwierigkeiten.
Meine Enkeltochter ist in Ausbildung bei einer kirchlichen Ausbildungsstätte (katholisches Krankenhaus), durch Familienansteckung ebenfalls betroffen. Mitteilung des Arbeitgebers: bitte legen Sie eine schriftliche AU vor, wir können diese nicht bei der Krankenkasse abrufen aufgrund technischer Schwierigkeiten.
Mein Enkelsohn ist in Ausbildung bei einer Landesbehörde (Landesuniversitätskrankenhaus): Mitteilung des Arbeitgebers: bitte legen Sie eine schriftliche AU vor, wir können diese nicht bei der Krankenkasse abrufen aufgrund technischer Schwierigkeiten.
Nachfrage beim Hausarzt: erbitte AU in Papierform. Mitteilung des Hausarztes: wir können derzeit keine AU ausdrucken aufgrund.... (äh, Ihr wißt schon).
Anruf bei der Krankenkasse: ich benötige einen schriftlichen Nachweis. Können Sie auf unserer Website aufrufen. Nach stundenlanger Sucher Anruf bei der Krankenkasse: ich benötige einen schriftlichen Nachweis, finde aber diese nicht auf Ihrer Website. Antwort: das können Sie nicht per PC abrufen, nur per Smartphone-App. Hab ich nicht. Also App der Krankenkasse runterladen und installieren. Hinweis: wenn ich fortfahre, wird die App auf dem PC nicht mehr funktionieren.
Ich riskiers. Ich muss identifiziert werden, entweder Brief mit Code oder Ausweis mit PIN. Also Ausweis-App aufrufen und einwählen. Wie war nochmal die PIN? Stunden später erfolgreich eingeloggt. Jetzt diesen Punkt AU aufrufen. Geht nicht, dazu muss eine weitere App installiert und freigeschaltet werden. Geht nicht mir der Ausweis-App, nur mit Brief und Code.
IHR KÖNNT MICH MAL ZU WEIHNACHTEN BESUCHEN:
Es gibt eine gesetzliche Regelung, dass die AU elektronisch erstellt wird und vom Arbeitgeber auszulesen ist. Es gibt keine gesetzliche Regelung, dass ich Dutzende von Apps installiert haben muss, um mich krank zu melden. Seht zu, wie Ihr zurecht kommt. Beschwert Euch in Berlin.
Herzliche Grüsse
Kurt Singer
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Kurt Singer
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Re: Deutschland - das perfekte kranke Land
Beitrag von Kurt Singer »
Ich könnte mich schießen, eben kam diese Mail:
MITTEILUNGSBLATT D E S O B E R B Ü R G E R M E I S T E R S
N r . 11/2 0 2 3 v o m 10. 0 3. 2 0 2 3
10.20.40/Amt für Personal und Organisation
Mitteilungen der Zentralen Entgelt-und Besoldungsstelle:
Aktuelle Probleme beim Datenabruf (Störfall) -Vorlagepflicht AU-Bescheinigung ("gelber Schein") gegenüber ZEB bis auf weiteres.
Im Rahmen des eAU-Verfahrens (elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) treten aktuell unerwartete Verhaltensweisen des Abrechnungssystems auf. Die elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen werden zwar bei den Krankenkassen angefordert, jedoch bleiben die Rückmeldungen aus. Dies ist auf einen systemseitigen Fehler zurückzuführen, der seitens des Herstellers unverzüglich behoben werden muss. Anstelle der bisherigen Vorlagepflicht ist es nach § 5 Abs. 1a Satz 2 EFZG –soweit dieser einschlägig ist –seit dem 01.01.2023 ausreichend, sich zu den in § 5 Abs. 1 Satz 2 bis 4 EFZG genannten Zeitpunkten einem Arzt vorzustellen, von diesem das Bestehen einer Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer feststellen und eine ordnungsgemäß ausgestellte, d. h. insbesondere schriftliche, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach § 5 Abs. 1 Satz 2 und 4 EFZG aushändigen zu lassen. D.h. trotz Einführung der eAUbleibt auch den gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmer:innen die Papierbescheinigung als gesetzlich vorgesehenes Beweismittel mit dem ihr von der Rechtsprechung zugebilligten hohen Beweiswert erhalten, um insbesondere in Störfällen (etwa einer fehlgeschlagenen Übermittlung im elektronischen Verfahren) das Vorliegen der Arbeitsunfähigkeit als Voraussetzung für die Entgeltfortzahlung nach § 3 EFZG nachzuweisen. Aktuell liegt ein sogenannter Störfall vor. Sofern eine Krankheit ab der 7. KW 2023 zu einer Arbeitsunfähigkeit von mindestens drei Arbeitstagen geführt hat, bitten wir der Zentralen Entgelt-und Besoldungsstelle die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen (sofern nicht bereits erfolgt).
MITTEILUNGSBLATT D E S O B E R B Ü R G E R M E I S T E R S
N r . 11/2 0 2 3 v o m 10. 0 3. 2 0 2 3
10.20.40/Amt für Personal und Organisation
Mitteilungen der Zentralen Entgelt-und Besoldungsstelle:
Aktuelle Probleme beim Datenabruf (Störfall) -Vorlagepflicht AU-Bescheinigung ("gelber Schein") gegenüber ZEB bis auf weiteres.
Im Rahmen des eAU-Verfahrens (elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) treten aktuell unerwartete Verhaltensweisen des Abrechnungssystems auf. Die elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen werden zwar bei den Krankenkassen angefordert, jedoch bleiben die Rückmeldungen aus. Dies ist auf einen systemseitigen Fehler zurückzuführen, der seitens des Herstellers unverzüglich behoben werden muss. Anstelle der bisherigen Vorlagepflicht ist es nach § 5 Abs. 1a Satz 2 EFZG –soweit dieser einschlägig ist –seit dem 01.01.2023 ausreichend, sich zu den in § 5 Abs. 1 Satz 2 bis 4 EFZG genannten Zeitpunkten einem Arzt vorzustellen, von diesem das Bestehen einer Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer feststellen und eine ordnungsgemäß ausgestellte, d. h. insbesondere schriftliche, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach § 5 Abs. 1 Satz 2 und 4 EFZG aushändigen zu lassen. D.h. trotz Einführung der eAUbleibt auch den gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmer:innen die Papierbescheinigung als gesetzlich vorgesehenes Beweismittel mit dem ihr von der Rechtsprechung zugebilligten hohen Beweiswert erhalten, um insbesondere in Störfällen (etwa einer fehlgeschlagenen Übermittlung im elektronischen Verfahren) das Vorliegen der Arbeitsunfähigkeit als Voraussetzung für die Entgeltfortzahlung nach § 3 EFZG nachzuweisen. Aktuell liegt ein sogenannter Störfall vor. Sofern eine Krankheit ab der 7. KW 2023 zu einer Arbeitsunfähigkeit von mindestens drei Arbeitstagen geführt hat, bitten wir der Zentralen Entgelt-und Besoldungsstelle die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen (sofern nicht bereits erfolgt).
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Re: Deutschland - das perfekte kranke Land
Meiner Meinung nach hängt das alles mit der Mentalität der Menschen zusammen. Weil was brauche ich eine Digitalisierung solange das Faxgerät noch funktioniert.
Ich als Steuerberater kann dir ein Lied von der eAU singen. In 2022 war ab Juli die eAU zum Testen freigeschaltet. Ich glaube nicht das mehr als 10% es genutzt haben.
Die Meldungen müssen ab 2023 entweder über den Betrieb (Behörde) oder den Steuerberater gemacht werden. Die Software vom Steuerberater dazu läuft. Ich wette dass in den Behörden erst jetzt damit begonnen wird diese Software zu installieren.
Ich als Steuerberater kann dir ein Lied von der eAU singen. In 2022 war ab Juli die eAU zum Testen freigeschaltet. Ich glaube nicht das mehr als 10% es genutzt haben.
Die Meldungen müssen ab 2023 entweder über den Betrieb (Behörde) oder den Steuerberater gemacht werden. Die Software vom Steuerberater dazu läuft. Ich wette dass in den Behörden erst jetzt damit begonnen wird diese Software zu installieren.
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Re: Deutschland - das perfekte kranke Land
Beitrag von ZH-thai-fun »
Dass Eigen Gefühl der Deutschen kommt mir immer so vor, wie wenn ein Diamanten-Großhändler die Qualität einer gelieferten Sendung von einem „große Gros“ Steinchen, mit glitzernden Augen bejammert.
Ist wahrscheinlich immer noch das gleiche, wie es der Homo sapiens bis zum Indianer bei glitzernden Steinchen schon immer bejubelt oder eben bejammert hat.
Ich schrieb mal hier im Forum über die Deutschen, aus Sicht eines Schweizers ...
viewtopic.php?p=43658#p43658
Nur wer Negatives wahr'nimmt, kann auch Positive genießen.
Re: Deutschland - das perfekte kranke Land
Gestern gegen 16.40 Uhr bekam ich im Büro einen Anruf von einer Frau aus St. Gallen. Schon ab Start des nun folgenden "Gespräches" merkte ich, dass sie völlig von der Rolle ist. Sie begann in leicht schreiendem Ton mit "was ist das für eine Scheisse, ich war vorhin am Bahnhof und sah Werbung für eine Bahnreise nach Sylt und nun habe ich es nach 4 Stunden satt dass ich dieses Angebot nicht buchen kann!!". Ich versuchte ruhig herauszufinden um was für ein Angebot es überhaupt geht (ist es eines von uns? ist es eines von den SBB? ist es etwas anderes?) und machte sie darauf aufmerksam dass wir keine Fixpreis-Angebote für Sylt haben sondern nur immer mit tagesaktuellen, dynamischen Preisen bei Bahntickets und Hotels arbeiten. Oha! Dies kam gar nicht gut an... Nach ihrem lauten "Verdammte Digitalisierung" folgte darauf ein "Gopferdammisiech nomau Schissfirma!" und da hatte ich definitiv genug mit ihr weiter zu diskutieren. Ich fragte sie höflich ob sie direkt aus St. Gallen käme was sie bejahte. Ich bot ihr an dass es in St. Gallen 2 Kuoni-Reisebüros gäbe welche zum selben Konzern gehören wie wir. Und dass es für sie sicher sinnvoll wäre in eines davon zu gehen, ihre Wünsche dort zu äussern und sich dort dann beraten zu lassen. Antwort war dann: "Ich gehe jetzt sicher nicht noch zu jemandem hin!!". Nun dann.... ich bedankte mich bei ihr für das Gespräch und wünschte ihr ein schönes Wochenende und hängte dann auf.
Um zu den vorherigen Postings zu kommen. Ich verstehe durchaus dass es Menschen gibt welche mit heutigen Gegenheiten überfordert sind oder Probleme damit bekommen. Ich stelle aber wie bei meinem Beispiel auch oft fest, dass diese Menschen wütend und ausfällig werden und nicht bereit sind, sich von anderen helfen zu lassen. Sie scheinen eher damit zu hadern, dass sie offensichtlich nicht in der Lage sind ihr Problem selber zu lösen.
Gruss Tom
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Re: Deutschland - das perfekte kranke Land
Beitrag von Kurt Singer »
Du hast also unverdientermaßen den Frust irgendeiner potentiellen Bahnreisenden abgekriegt, die mit der Technik nicht klar kommt.
Ich schrieb aber davon, dass die Behörde einer deutschen Großstadt, eine kirchliche Einrichtung und eine Landesbehörde mit einer regierungsseitig vorgegebenen Technik nicht klar kommen. Das ist eine andere Größenordnung.
Herzliche Grüsse
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Re: Deutschland - das perfekte kranke Land
Wo ist der Unterschied?Kurt Singer hat geschrieben: ↑Sa 18. Mär 2023, 14:09Du hast also unverdientermaßen den Frust irgendeiner potentiellen Bahnreisenden abgekriegt, die mit der Technik nicht klar kommt.
Ich schrieb aber davon, dass die Behörde einer deutschen Großstadt, eine kirchliche Einrichtung und eine Landesbehörde mit einer regierungsseitig vorgegebenen Technik nicht klar kommen. Das ist eine andere Größenordnung.
Ich liebe Thailand.
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Re: Deutschland - das perfekte kranke Land
Beitrag von Kurt Singer »
Das eine ist Andia, das andere die DB
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