Bildnutzungsrechte

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Fredfeuerstein
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Re: Bildnutzungsrechte

#11

Beitrag von Fredfeuerstein »

Mach mal die Augen zu, dann weißt Du, was Dir gehört :D

Schbäßle g'macht.

Im Ernst: solange die fremde Person keine Einwände hat, gehört das Bild Dir, und Du kannst es veröffentlichen. Wenn die fremde Person sich daran stört, kriegst Du Probleme. Was mit den Dritten ist, die die Veröffentlichung kopieren und woanders wieder posten, das weiß ich ich nicht.

Edit: das war eine Antwort auf den Thai-Fun aus Zürich :D
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tom
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Re: Bildnutzungsrechte

#12

Beitrag von tom »

@ZH-thai-fun: ich habe Deinen Aegypten-Bericht mit den Fotos nun rasch durchgeschaut. Das einzige Bild welches dort eventuell heikel sein könnte ist das mit den 2 Polizisten vor der Synagoge... die könnten unter Umständen etwas dagegen haben dass sie erkennbar sind. Ausser Du hast sie gefragt. Allerdings hast Du dieses Foto im geschützten Bereich des Forums gepostet und eine Weiterverbreitung wäre somit nicht erlaubt. Somit müsste das Foto auch erst mal jemand sehen der die beiden kennt... :)

Alle anderen Fotos sind meiner Meinung nach unbedenklich. Auch wenn dort z.B. der Reiseführer auch ab und zu mal alleine zu sehen ist. Aber wer an beliebten Ausflugsorten anwesend ist und dort arbeitet muss damit rechnen, fotografiert zu werden und dass das Foto dann auch weiter gezeigt wird.

Gruss Tom
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ZH-thai-fun
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Re: Bildnutzungsrechte

#13

Beitrag von ZH-thai-fun »

Danke für die Antworten. Raucht Dir das Hirn nicht bei den ganzen Fragen die sich da all/gemein für Foren-Rechte auftun? Ich bin sowieso sensibilisiert, seit ich vor Jahren ein Foto das einen Member zeigte, von einem öffentlichen teil eines Forums mit Link in ein anderes öffentliches Forum kopierte. Ich wollte partout nicht einsehen das das nicht gehen soll und flog aus dem Forum. Hab aber solches tun seither wieder zu tausenden in Foren gesehen. Ja wenn einer einem an den Kragen will, gibt es viel Hacken um den an der Krawatte aufzuhängen.

Also zukünftig nur eigene Bilder von Landschafte, Sonnenuntergängen möglichst ohne Menschen drauf, ist das sicherste, denke ich ... Ach wie langweilig wird den die Zukunft der sowieso schon serbelnden Foren so ... :D
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Michaleo
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Re: Bildnutzungsrechte

#14

Beitrag von Michaleo »

ZH-thai-fun hat geschrieben:Also zukünftig nur eigene Bilder von Landschafte, Sonnenuntergängen möglichst ohne Menschen drauf, ist das sicherste, denke ich ... Ach wie langweilig wird den die Zukunft der sowieso schon serbelnden Foren so ... :D
Ich teile diese Bedenken mit Dir, Max.
Die Foren und das Facebook kämpfen seit der Einführung dieses Gesetztes mit ungleich langen Spiessen um die Leserzahlen.
Freundliche Grüsse L-)
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tom
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Re: Bildnutzungsrechte

#15

Beitrag von tom »

Das Recht am eigenen Bild gilt aber auch auf Facebook, Michu. Niemand darf ohne Dein Einverständnis dort einfache in Bild von Dir veröffentlichen welches besagter Rechtsgrundlage unterliegt. Wenn ich die Fotos welche ich dort so gepostet habe anschaue, dann gäbe es etliche davon die ich löschen müsste, wenn Freunde und Bekannte dies verlangen würden. Aber natürlich tun sie dies nicht, selbst wenn ich vorher nicht ausdrücklich darum gebeten habe das Bild auf Facebook veröffentlichen zu dürfen. Zudem sind die Bilder nur für mich und Freunde von mir ersichtlich und nicht öffentlich.

Aber ich finde man sollte dies nicht so negativ sehen. Grundsätzlich ist es doch absolut in Ordnung wenn man das Recht hat selber entscheiden zu können, was mit seinen Bildern passiert. Das Gesetz stärkt da die Rechte der einzelnen Personen. Natürlich ist es schade für ein Forum. Aber ich finde damit kann man leben. Und wie schon erwähnt, wenn ich z.B. den Reisethread von Max in Aegypten betrachte dann sehe ich massenweise schöne und interessante Fotos welche einwandfrei in die gesetzlichen Bestimmungen passen. Ein Jammern über die Situation ist meiner Meinung nach fehl am Platz.

Gruss Tom
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ZH-thai-fun
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Re: Bildnutzungsrechte

#16

Beitrag von ZH-thai-fun »

Aber irgendwie wird es schon immer schizophrener. Da kannst du kaum aus dem Haus und an öffentliche Straßen Plätze oder in öffentliche Gebäude und und die ganze Masse an Kameras machen mit dir was sie wollen und können. Aber wenn jemand Privater ein Foto zufällig von so einem "öffentlichen- Gesicht" auf sein Handy bringt und dann ins www oder eben Facebook hochläd macht er sich strafbar? :YMDAYDREAM:
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Fredfeuerstein
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Re: Bildnutzungsrechte

#17

Beitrag von Fredfeuerstein »

Ob er sich strafbar macht, weiß ich nicht. Aber er macht sich schadenersatzpflichtig.
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ZH-thai-fun
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Re: Bildnutzungsrechte

#18

Beitrag von ZH-thai-fun »

Fredfeuerstein hat geschrieben:Ob er sich strafbar macht, weiß ich nicht. Aber er macht sich schadenersatzpflichtig.
Und was oder wie kann man einen "Schaden" in Wert beziffern, bemessen oder fordern!?
Ja, ich weiss in Amerika könnte man sagen oder klagen. Z. B. da mich mein Boss auf dem Fremden Foto unrasiert auf dem Boulevard spazieren gesehen hat, kostete mich den Job. Kostet mal gefordert, 13mio $ ... :ymhug:
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tom
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Re: Bildnutzungsrechte

#19

Beitrag von tom »

ZH-thai-fun hat geschrieben: Da kannst du kaum aus dem Haus und an öffentliche Straßen Plätze oder in öffentliche Gebäude und und die ganze Masse an Kameras machen mit dir was sie wollen und können.
So ist das nicht, Max. Erstens braucht es eine Begründung weshalb eine Foto- oder Videoüberwachung Sinn macht und ein entsprechendes Gesuch respektive Bewilligung dafür. Und zweitens werden diese Aufnahmen danach automatisch wieder gelöscht wenn sich nichts entsprechendes ereignet hat was dagegen spricht. Das Seco schreibt beispielsweise zu der Liegenschaft wo sich unsere Büros befinden dass die Aufnahmen innert 24-48 Stunden gelöscht werden müssen.
ZH-thai-fun hat geschrieben:Aber wenn jemand Privater ein Foto zufällig von so einem "öffentlichen- Gesicht" auf sein Handy bringt und dann ins www oder eben Facebook hochläd macht er sich strafbar? :YMDAYDREAM:
Das kann man generell so nicht sagen. Wenn die Person zufällig drauf erscheint dann wird sie vermutlich nur "Beiwerk" sein und dann ist es kein Problem. Aber wenn man bewusst eine Person fotografiert und sie im Mittelpunkt des Fotos ist, dann benötigt man die Bewilligung zur Veröffentlichung.

Gruss Tom

Fredfeuerstein
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Re: Bildnutzungsrechte

#20

Beitrag von Fredfeuerstein »

Ich denke, dass man nicht mal einen Streitwert beziffern muss, es reicht ja, wenn der Anspruchsteller oder Geschädigte oder wie immer man den bezeichnen will, verlangen und durchsetzen kann, dass Du das Foto entfernst. Alleine diese Prozedur, mit zwei Anwälten und so weiter, drückt Dir bestimmt schon mal einen 4-stelligen Euro-Betrag aufs Auge.
Da spielen dann die 100 Euro, die er als Ersatz dafür verlangen kann, dass andere sein Grinsegesicht gesehen haben, schon gar keine Rolle mehr :D
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