Bildnutzungsrechte

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Michaleo
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Re: Bildnutzungsrechte

#81

Beitrag von Michaleo »

Komischerweise finde ich weder Namen des Fotografen noch des Models...
Beide sind mit Sicherheit Profis, und da hätte ich gedacht, dass so ein Gratisfoto zu Werbezwecken zur Verfügung gestellt wird: https://pixabay.com/de/photos/sexy-thai ... e-1253877/
...oder schaue ich am falschen Ort? ;-)
Freundliche Grüsse L-)
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tom
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Re: Bildnutzungsrechte

#82

Beitrag von tom »

Musst Du ja auch nicht. Einfach:

Bild
Bildverlinkung: pixabay.com

.... und das reicht.

Gruss Tom
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Michaleo
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Re: Bildnutzungsrechte

#83

Beitrag von Michaleo »

Na ja, das stand ja in Deinem Zitat, das war schon erledigt. Ich meinte hingegen dass mich interessieren würde, wer der Fotograf und sein Model ist. Sicher haben die noch eine kommerzielle Seite, aber die sieht man nicht. Wobei der Fotograf nicht mehr aktiv ist, vielleicht ist das der Grund.
Freundliche Grüsse L-)

Werner
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Re: Bildnutzungsrechte

#84

Beitrag von Werner »

Michaleo hat geschrieben:
Fr 16. Apr 2021, 19:28
Na ja, das stand ja in Deinem Zitat, das war schon erledigt. Ich meinte hingegen dass mich interessieren würde, wer der Fotograf und sein Model ist. Sicher haben die noch eine kommerzielle Seite, aber die sieht man nicht. Wobei der Fotograf nicht mehr aktiv ist, vielleicht ist das der Grund.
Ein Fotograf hat Urheberrechte und die gelten weit über den Tod hinaus. Eines der Rechte ist die Namensnennung. Er kann auch Geld verlangen, Pixabay ist sicher ähnlich wie Fotolia, die haben jedoch einen Vertrag mit ihm der einiges anderes regelt. Ich würde vorsichtig mit der Veröffentlichung von Fotos von Bildagenturen sein.

Gruß, Werner.

Werner
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Re: Bildnutzungsrechte

#85

Beitrag von Werner »

Hier zwei Fotos die ich selber gemacht habe. Beide sind vom Dach eines Gebäudes in der Sukhumvit Soi 13 gemacht worden. Hier in einer recht kleinen Auflösung für das Internet.

Daran habe ich die Urheberrechte und kann also bestimmen wer die wie nutzen darf. Ist doch gut so.

Interessant wird es dann wenn da der Eiffelturm bei Nacht drauf ist. Beim Eiffelturm ist das Lichtspiel urheberrechtlich geschützt. Und daher darf man die Fotos von dem Ding bei Nacht nicht nutzen oder veröffentlichen. Auch auf Gebäuden können Urheberrechte bzw. Bildrechte drauf sein. Dann darf man die nicht veröffentlichen oder kommerziell nutzen. Es gibt auch architektonische Meisterwerke bei denen die Bildrechte unklar sind wie bei den Gehry Bauten in Düsseldorf. Wir konnten die Rechte nicht heraus finden und hatten die Dinger genutzt ohne das jemand etwas einforderte.
DSC_3755.JPG
DSC_3755.JPG (71.63 KiB) 1974 mal betrachtet
DSC_4295.JPG
DSC_4295.JPG (207.59 KiB) 1974 mal betrachtet
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Michaleo
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Re: Bildnutzungsrechte

#86

Beitrag von Michaleo »

Werner hat geschrieben:
Fr 16. Apr 2021, 19:45
Ich würde vorsichtig mit der Veröffentlichung von Fotos von Bildagenturen sein.
Natürlich, die darf man nur anschauen, aber nicht weiterverbreiten. Ich folge auf FB und IG mehrere Fotografen und Models und finde das interessant. Meine eigenen Fotos handeln ja eher von "Antimodels", von jungen Frauen, die Kinder zu ernähren haben und daher in den Schmuddelkneipen von UTH auf Geldsuche sind. Aber das ist eine ganz andere Geschichte.
Freundliche Grüsse L-)
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ZH-thai-fun
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Re: Bildnutzungsrechte

#87

Beitrag von ZH-thai-fun »

Es ist wie in der Model und Mode Welt, die alles machen um Weibliche Reize zur geltung zu bringen, dann aber jedem Mann auf die Finger hauen wenn die deswegen jucken.

Auch die Technik und Digitalwelt erlaubt immer mehr aus Bildern etc heraus zu holen, um dann den Usern auch noch in die Taschen zu greifen wenn sie sich daran vergreifen. :ymsick:
Nur wer Negatives wahr'nimmt, kann auch Positive genießen.

Werner
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Re: Bildnutzungsrechte

#88

Beitrag von Werner »

ZH-thai-fun hat geschrieben:
Fr 16. Apr 2021, 20:12
Es ist wie in der Model und Mode Welt, die alles machen um Weibliche Reize zur geltung zu bringen, dann aber jedem Mann auf die Finger hauen wenn die deswegen jucken.

Auch die Technik und Digitalwelt erlaubt immer mehr aus Bildern etc heraus zu holen, um dann den Usern auch noch in die Taschen zu greifen wenn sie sich daran vergreifen. :ymsick:
Genau das hatte ich mir auch schon als Geschäftsidee gedacht.

Ein Fotograf aus Köln, ein Kollege, hat heute weniger Aufträge als früher als die guten Kameras noch teuer waren und Print Qualität erforderte. Er hatte zum Glück früher viel veröffentlicht und findet nur seine Fotos auf allen möglichen Webseiten. Jetzt verdient der mehr an Rechnungen für missbräuchliche Nutzung der Fotos als am Fotografieren selber.

W.
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Michaleo
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Re: Bildnutzungsrechte

#89

Beitrag von Michaleo »

Werner hat geschrieben:
Fr 16. Apr 2021, 20:19
Jetzt verdient der mehr an Rechnungen für missbräuchliche Nutzung der Fotos als am Fotografieren selber.
Es gibt ein deutsches Kochbuch im Internet, das eigentlich nur das zum Ziel hat: wer dessen Fotos verwendet, wird umgehend zur Kasse gebeten.
Ist in meinen Augen gemein, aber das deutsche Gesetz scheint diesbezüglich unerbittlich zu sein.
Freundliche Grüsse L-)

Werner
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Re: Bildnutzungsrechte

#90

Beitrag von Werner »

Ja, der von mir beschriebene Fotograf hatte mal ein Fachbuch für ein Handwerk fotografiert. Und nun klaut (fast) jede Handwerkskammer seine Fotos wenn sie etwas über dieses Handwerk schreibt oder berichtet. Dann waren es Fotos von einer alten Badeanstalt die von einer Arztpraxis geklaut wurden. Also es sind nicht immer die Ärmsten die das machen. Nicht immer die armen unwissenden Bürger die versehentlich in ihrem Blog so ein Foto hoch laden sondern durchaus solvente Unternehmen die einfach das Geld für den Fotografen sparen möchten und nicht einmal fragen.

W.

p.s. Der Urheber darf dort klagen wo der Schaden auftritt, also bei Bildern im Internet da wo er es sieht, zu Hause, an seinem Heimatort in Deutschland. Er muss also nicht in der Schweiz klagen nur weil der Beklagte dort lebt. Da nutzt dann eine Adresse in der Schweiz nicht viel. Also passt auf was ihr macht, ihr müsstet eine Klage aus Deutschland abwehren. Als Faustregel für die Summe die ihm Gerichte zubilligen gilt das Doppelte was man bei dem Fotografen für das Foto hätte zahlen müssen wenn man ihn beauftragt hätte.
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