Heirat nach thailändischer Art
Heirat nach thailändischer Art
Interessante Nachricht aus der Heimat meiner Frau, die einen Otto-Normal Kandidaten nachdenklich stimmt.
Eine Bekannte, seit 2006 offiziell nach Thai,- und Deutschem Recht mit einem Deutschen verheiratet, heiratete im Frühjahr 2014
mit viel Pomp und Gedönse Ihren Thailiebhaber, mit dem sie schon seit Jahren ein inniges Verhältnis pflegt...
Vorherige Scheidung...Fehlanzeige...
Der arme Teufel (der Deutsche), ist, nachdem ihm das Verhältnis bekannt wurde (Haus war bezahlt und Berufsausbildung zur Heilpraktikerin abgeschlossen)), seit 2012 nicht mehr nach Thailand geflogen und wollte sich scheiden lassen.
Die von einem deutschen Anwalt nach Thailand geschickten Papiere kamen mit dem Vermerk "Annahme verweigert" zurück.
Nun ist er im Dezember jämmerlich in einem Pflegeheim an einem Schlaganfall verstorben...die Sache hat sich für ihn wohl erledigt.
Wunderlich ist für mich, dass in dieser relativ kleinen Stadt, eine Verwaltung (die auch die Ehe mit dem Deutschen vollzogen hat),
derart gegen ein Gesetzt verstoßen und eine neue Ehe, ohne Vorliegen irgendwelcher Scheidungs,- oder Sterbeurkunden, vollziehen kann.
Pikant an der Geschichte ist, das der Bürgermeister des Dorfes, der die damalige Trauung des Deutschen beurkundete, zum Zeitpunkt der
Trauung der Liebhaber der Braut war...(weiß ich von meiner Frau.. )
Die bestehende Ehe war ergo bis in die höchste Verwaltungsspitze bekannt
Gruß Wolfgang
Eine Bekannte, seit 2006 offiziell nach Thai,- und Deutschem Recht mit einem Deutschen verheiratet, heiratete im Frühjahr 2014
mit viel Pomp und Gedönse Ihren Thailiebhaber, mit dem sie schon seit Jahren ein inniges Verhältnis pflegt...
Vorherige Scheidung...Fehlanzeige...
Der arme Teufel (der Deutsche), ist, nachdem ihm das Verhältnis bekannt wurde (Haus war bezahlt und Berufsausbildung zur Heilpraktikerin abgeschlossen)), seit 2012 nicht mehr nach Thailand geflogen und wollte sich scheiden lassen.
Die von einem deutschen Anwalt nach Thailand geschickten Papiere kamen mit dem Vermerk "Annahme verweigert" zurück.
Nun ist er im Dezember jämmerlich in einem Pflegeheim an einem Schlaganfall verstorben...die Sache hat sich für ihn wohl erledigt.
Wunderlich ist für mich, dass in dieser relativ kleinen Stadt, eine Verwaltung (die auch die Ehe mit dem Deutschen vollzogen hat),
derart gegen ein Gesetzt verstoßen und eine neue Ehe, ohne Vorliegen irgendwelcher Scheidungs,- oder Sterbeurkunden, vollziehen kann.
Pikant an der Geschichte ist, das der Bürgermeister des Dorfes, der die damalige Trauung des Deutschen beurkundete, zum Zeitpunkt der
Trauung der Liebhaber der Braut war...(weiß ich von meiner Frau.. )
Die bestehende Ehe war ergo bis in die höchste Verwaltungsspitze bekannt
Gruß Wolfgang
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Re: Heirat nach thailändischer Art
Solche Geschichten find ich immer wieder interessant, die bringen einen immer wieder auf den Boden der Tatsachen zurück.
Eine Frage möchte ich dennoch stellen: In welchen Alter waren/sind die Beteiligten? Ich gehe davon aus, das der 'arme Teufel' älter war, und pauschal vermutet man einen hohen Altersunterschied zu der 'Lady'?
Zu dem Fall werden zudem weitere Details gehören, speziell hinsichtlich Erbschaftsfragen. Womöglich hat es sich für Erben in D längst nicht erledigt. Sofern die Ehe in D rechtskräftig ist, vermute ich (als nicht Jurist), dass Erbschafts- und Versorgungsansprüche bestehen könnten.
Auch immer wieder nett, alle wissen es, außer der Betroffene selbst. Aber das gibt es nicht nur in LOS.
Also weiter Lächeln 555
Da wundert mich dann relativ wenig.Marburger hat geschrieben:Pikant an der Geschichte ist, das der Bürgermeister des Dorfes, der die damalige Trauung des Deutschen beurkundete, zum Zeitpunkt der Trauung der Liebhaber der Braut war...(weiß ich von meiner Frau.. )
Eine Frage möchte ich dennoch stellen: In welchen Alter waren/sind die Beteiligten? Ich gehe davon aus, das der 'arme Teufel' älter war, und pauschal vermutet man einen hohen Altersunterschied zu der 'Lady'?
Zu dem Fall werden zudem weitere Details gehören, speziell hinsichtlich Erbschaftsfragen. Womöglich hat es sich für Erben in D längst nicht erledigt. Sofern die Ehe in D rechtskräftig ist, vermute ich (als nicht Jurist), dass Erbschafts- und Versorgungsansprüche bestehen könnten.
Auch immer wieder nett, alle wissen es, außer der Betroffene selbst. Aber das gibt es nicht nur in LOS.
Also weiter Lächeln 555
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Re: Heirat nach thailändischer Art
Hat denn die Thailänderin die neue Heirat auch "standesamtlich" vollzogen oder war es nur eine, in Thailand immer noch gang und gäbe, Hochzeitszeremonie nach buddhistischer Art und Weise? Dies wäre vermutlich rechtlich ja dann kein Problem, oder? Wenn auch moralisch selbstverständlich verwerflich...
Ich möchte hier aber noch eine Lanze für thailändische Angestellte brechen, welche Paare "standesamtlich" verheiraten dürfen... Als ich nämlich vor über 12 Jahren meine Frau heiratete, geschah mir folgendes: zuerst war die buddhistische Hochzeitszeremonie mit grosser Party, Liveband, viel Alkohol und etwa 100 geladenen und 50 ungeladenen Gästen... Tags darauf ging es dann aufs Amphoe um die Heirat zu legalisieren und einzutragen... alle sagten mir, dass dies eine Sache von vielleicht 15 Minuten sei und dann sei es okay... Ja super... über 2 Stunden dauerte das ganze Prozedere. Meine Lieblingsstelle im ganzen Prozedere war folgende (der Mann sprach ausgezeichnetes englisch):
Amphoe-Angestellter: "Sie wollen also eine thailändische Frau aus XXXX heiraten?"
Ich: "Ja"
Amphoe-Angestellter: "Lieben Sie denn diese Frau und ihre Familie?"
Ich: "Ja, selbstverständlich"
Amphoe-Angestellter: "Weshalb wollen Sie denn eine thailändische Frau heiraten?"
Ich: "Dies ist Zufall. Ich traf XXXX vor 2 Jahren und wir verliebten uns und so entwickelte sich das"
Amphoe-Angestellter: "Finden Sie denn in der Schweiz keine Frau welche Sie heiraten könnten?"
Wie sich später herausstellte hatte dieser Mann etwa 1 Jahr zuvor eine Thai aus der Gegend mit einem Schweden verheiratet. Kaum war dieses Paar in Schweden, hat der Typ sie offensichtlich ins Rotlicht-Milieu gedrängt. Die Frau flüchtete dann ein paar Monate später aus Schweden, kehrte zurück und erzählte dies alles... Seitdem heiratete keine andere Thai mehr einen Farang. Bis ich kam. Und der gute Mann wollte dann alles ziemlich genau und korrekt machen...
Gruss Tom
Ich möchte hier aber noch eine Lanze für thailändische Angestellte brechen, welche Paare "standesamtlich" verheiraten dürfen... Als ich nämlich vor über 12 Jahren meine Frau heiratete, geschah mir folgendes: zuerst war die buddhistische Hochzeitszeremonie mit grosser Party, Liveband, viel Alkohol und etwa 100 geladenen und 50 ungeladenen Gästen... Tags darauf ging es dann aufs Amphoe um die Heirat zu legalisieren und einzutragen... alle sagten mir, dass dies eine Sache von vielleicht 15 Minuten sei und dann sei es okay... Ja super... über 2 Stunden dauerte das ganze Prozedere. Meine Lieblingsstelle im ganzen Prozedere war folgende (der Mann sprach ausgezeichnetes englisch):
Amphoe-Angestellter: "Sie wollen also eine thailändische Frau aus XXXX heiraten?"
Ich: "Ja"
Amphoe-Angestellter: "Lieben Sie denn diese Frau und ihre Familie?"
Ich: "Ja, selbstverständlich"
Amphoe-Angestellter: "Weshalb wollen Sie denn eine thailändische Frau heiraten?"
Ich: "Dies ist Zufall. Ich traf XXXX vor 2 Jahren und wir verliebten uns und so entwickelte sich das"
Amphoe-Angestellter: "Finden Sie denn in der Schweiz keine Frau welche Sie heiraten könnten?"
Wie sich später herausstellte hatte dieser Mann etwa 1 Jahr zuvor eine Thai aus der Gegend mit einem Schweden verheiratet. Kaum war dieses Paar in Schweden, hat der Typ sie offensichtlich ins Rotlicht-Milieu gedrängt. Die Frau flüchtete dann ein paar Monate später aus Schweden, kehrte zurück und erzählte dies alles... Seitdem heiratete keine andere Thai mehr einen Farang. Bis ich kam. Und der gute Mann wollte dann alles ziemlich genau und korrekt machen...
Gruss Tom
Re: Heirat nach thailändischer Art
Wie vermutet, bestand ein Unterschied von fast 30 Jahren...was allerdings die Dame nicht davon abhielt, öffentlich ihre große "Liebe"Westfale hat geschrieben:
... In welchen Alter waren/sind die Beteiligten? Ich gehe davon aus, das der 'arme Teufel' älter war, und pauschal vermutet man einen hohen Altersunterschied zu der 'Lady'?
.... speziell hinsichtlich Erbschaftsfragen. Sofern die Ehe in D rechtskräftig ist, vermute ich (als nicht Jurist), dass Erbschafts- und Versorgungsansprüche bestehen könnten.
zu bekunden und diverse Investitionen voranzutreiben. Der gute Mann (einige Schweizer werden ihn wahrscheinlich kennen), mehrfacher
Welt,- und Europameister im Kraftsport, ein Bär von einem Mann, mit einem butterweichem Herzen, gab alles was in seiner Kraft
(nicht körperliche...) stand, um Frau plus kleiner Stieftochter, ein angehmes Leben zu ermöglichen...und verlor.
Erbschaftsfragen hatten sich bereits vorher nach Thailand verlagert, da sein gesamtes Vermögen dahin umgeschichtet wurde.
Deine Frage ist allerdings nicht unberechtigt, denn bei unserem letzten Familienbesuch (im August), gesellte sich die Dame zur
fröhlichen Runde und wollte informationen zur Vermögenslage ihres (Erst-) Ehemannes in D.
Zumindest für mich, war der Abend gelaufen....
Das Dinge wie diese (hier wie da), hundertfach vorkommen, ist mir geläufig.
Erstaunt bin ich nur über die neue Eheschließung, die prunkvoll und öffentlich gefeiert wurde...
Hat da kein Beamter vor Nachprüfungen Angst ?
Nachtrag zu @Tom's Frage:
Ja auch die neue Hochzeit wurde auf dem Standesamt vollzogen...denn nun trägt sie den Namen des Thaimannes...vorher hieß sie
"urdeutsch"...Herrmann.
Gruß Wolfgang
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Re: Heirat nach thailändischer Art
Beitrag von ZH-thai-fun »
Nun fehlt nur noch das jemand fragt, "hat da jemand nachgeholfen?" Das wäre die Thai - Geschicht per exelance....Marburger schreibt:
... Nun ist er im Dezember jämmerlich in einem Pflegeheim an einem Schlaganfall verstorben...die Sache hat sich für ihn wohl erledigt.
Nur wer Negatives wahr'nimmt, kann auch Positive genießen.
Re: Heirat nach thailändischer Art
Ne...die letzten Monate verbrachte er in einem Pflegeheim in München...gefühlvoll umsorgt von seinem Bruder...ZH-thai-fun hat geschrieben:Nun fehlt nur noch das jemand fragt, "hat da jemand nachgeholfen?" Das wäre die Thai - Geschicht per exelance....Marburger schreibt:
... Nun ist er im Dezember jämmerlich in einem Pflegeheim an einem Schlaganfall verstorben...die Sache hat sich für ihn wohl erledigt.
Gruß Wolfgang
Re: Heirat nach thailändischer Art
Natürlich sind solche Geschichten möglich. Aber sie sind nicht die Regel.
Das Leben ist in Thailand einfach viel bunter. Es ist mehr möglich. Das Spektrum ist breiter, aber der Normalfall ist auch hie der Normalfall. Wobei eben ein Altersunterschied von 30 Jahren auch in DACH nicht ein Normalfall wäre.
Mit freundlichen Grüssen
Thedi
Das Leben ist in Thailand einfach viel bunter. Es ist mehr möglich. Das Spektrum ist breiter, aber der Normalfall ist auch hie der Normalfall. Wobei eben ein Altersunterschied von 30 Jahren auch in DACH nicht ein Normalfall wäre.
Mit freundlichen Grüssen
Thedi
Re: Heirat nach thailändischer Art
normalerweise nicht möglich, das Eheschliessungen vom Amphoe direkt per Computer weiter zum Zentralregister in Bangkok übermittelt werden müssen.Marburger hat geschrieben: Wunderlich ist für mich, dass in dieser relativ kleinen Stadt, eine Verwaltung (die auch die Ehe mit dem Deutschen vollzogen hat),
derart gegen ein Gesetzt verstoßen und eine neue Ehe, ohne Vorliegen irgendwelcher Scheidungs,- oder Sterbeurkunden, vollziehen kann.
Hier wäre dann ein Eintrag der Frau nicht so einfach möglich, da die Amphoe-Mitarbeiterin keine Änderungen im Zentralregister durchführen kann.
Möglich, das sie vorher eine Scheidung vollzogen hat und halt die Unterschrift des deutschen Ehemannes gefälscht hat - prüft ja keiner.
Dann wäre es möglich. Da der deutsche Ehemann verstorben ist, hat sich das Problem für ihn ja erledigt. Die Frau hat nun wohl keine Rente mehr zu erwarten, da hätte sie etwas warten müssen.
Pikant an der Geschichte ist, das der Bürgermeister des Dorfes, der die damalige Trauung des Deutschen beurkundete, zum Zeitpunkt der
Trauung der Liebhaber der Braut war...(weiß ich von meiner Frau.. )
Die bestehende Ehe war ergo bis in die höchste Verwaltungsspitze bekannt
naja, ob die Verwaltung Kenntisse darüber hat, ob sich der Farang nicht in D scheiden hat lassen (geht nach Wartefrist auch ohne Frau) - bezweifle ich etwas.
Re: Heirat nach thailändischer Art
Diesen Satz hast Du offenbar falsch verstanden.bukeo hat geschrieben:Die bestehende Ehe war ergo bis in die höchste Verwaltungsspitze bekannt
naja, ob die Verwaltung Kenntisse darüber hat, ob sich der Farang nicht in D scheiden hat lassen (geht nach Wartefrist auch ohne Frau) - bezweifle ich etwas.
Wenn die (geplante) Scheidung in D erfolgt wäre...hätte man der Verwaltung bei der neuen Eheschließung auch keine "Formfehler" vorwerfen können und alles wäre "in Butter".
Aber ich möchte das Thema nicht weiter beleuchten..es ist so wie es ist ! Schließlich handelt es sich bei dem neuen Paar um eine Thai/Thai Beziehung.
Es kribbelt mich lediglich, ob dieser "leichte Weg" auch möglich gewesen wäre, wenn ein Farang involviert wäre.
Gruß Wolfgang
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