Heirat nach thailändischer Art

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Marburger
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Re: Heirat nach thailändischer Art

#11

Beitrag von Marburger »

Nachtrag:
Habe soeben einen interessanten Artikel zu diesem Thema (Quelle P. Ruffert), entdeckt:

Zitat:
"Falls aber die Ehe wirklich offiziell geschlossen und bei der Ortsbehörde in ein Register eingetragen wird, so gilt auch in Thailand seit 1932 gesetzlich die Einehe. Da sich althergebrachte gesellschaftliche Gewohnheiten aber nicht so schnell ändern lassen wie Gesetze, heißt das in der Praxis, daß der wohlhabendere Mann sich eine Hauptfrau (mit Lizenz), und eine oder mehrere Nebenfrauen hält. Da aber nur die Hauptfrau gesetzliche Ansprüche hat, kann er die Nebenfrau und ihre Kinder jederzeit verlassen wenn ihm danach ist, ohne daß diese irgendwelche Versorgungsansprüche haben oder gesetzlich einklagen könnten. Die neuen Ehegesetze haben im Prinzip also für die Frauen wenig Besserstellung gebracht. Auch ist Bigamie nach Thai-Gesetzen zwar nicht erlaubt, aber auch nicht strafbar wie in Deutschland. Wer also, obwohl er schon eine gesetzlich angetraute Ehefrau besitzt, noch einmal gesetzlich heiratet, und dabei angibt noch nicht verheiratet zu sein, hat lediglich durch die falschen Angaben eine Ordnungswidrigkeit begangen und riskiert, falls die Geschichte auffliegt, lediglich eine Ordnungsstrafe, in der Regel eine Geldstrafe. Allerdings wird dann die zweite Ehe ungültig sein. Für junge Frauen vom Lande ist das Verhältnis mit einem verheirateten Mann oft die einzige Chance der trostlosen Armut zu Hause zu entkommen. Dabei braucht das nicht immer ein Thai-Mann zu sein; auch Europäer sind hier willkommen. Hiermit ist keineswegs ein gesellschaftlicher Makel verbunden, da im Gegensatz zu uns, die Ehe mit mehreren Frauen in Siam über Jahrhunderte durchaus die Regel war. "

Ist also alles nicht soo schlimm, wie wir Farangs es sehen.... :D

Gruß Wolfgang

bukeo
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Registriert: Mo 18. Nov 2013, 09:48

Re: Heirat nach thailändischer Art

#12

Beitrag von bukeo »

Marburger hat geschrieben: Wenn die (geplante) Scheidung in D erfolgt wäre...hätte man der Verwaltung bei der neuen Eheschließung auch keine "Formfehler" vorwerfen können und alles wäre "in Butter".
nicht unbedingt. War die Ehe in D geschieden, muss das nicht für TH gelten. Man muss mit der deutschen Scheidungsurkunde die Scheidung beim Amphoe erst registrieren lassen. Das machen aber Deutsche, die in Deutschland leben meist nicht.
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