Erbpflichtteil wo einklagen: TH oder AU

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Michaleo
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Erbpflichtteil wo einklagen: TH oder AU

#1

Beitrag von Michaleo »

Eine Oesterreicherin, welche von ihrem Bruder um den Pflichtteil des Erbes ihres Vaters geprellt wurde, kann diesen Teil in Oesterreich einklagen und muss es nicht in Thailand, wo der Bruder hingezogen ist, tun.

Mir scheint am Fall allerdings einiges unklar. Wenn der Vater seinem Sohn "mit warmer Hand", wie die Notare so schön sagen, eine Liegenschaft schenkt, meinte ich, es sei nach dem Erblass zu spät, einen Anteil einzuklagen.

OK, klagen kann man immer, aber ich nehme an, dass der Vater einen Grund hatte, das zu machen.

Vol. At:
Der Vorarlberger lebt mittlerweile in Thailand. Seine Schwester beabsichtigt, ihn in einem Erbstreit zu klagen. Sie muss den geplanten Erbprozess nicht in Thailand führen. Stattdessen kann die Vorarlbergerin die Klage beim Landesgericht Feldkirch einbringen. Das hat nun der Oberste Gerichtshof (OGH) entschieden. Die Wiener Höchstrichter haben damit dem sogenannten Ordinationsantrag der Klägerin stattgegeben.

Denn ein Zivilprozess um den geforderten Pflichtteil in Thailand wäre für die Vorarlberger Klägerin unzumutbar, meinen die österreichischen OGH-Richter. Weil zwischen Österreich und Thailand kein Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung von Pflichtteilsansprüchen bestehe. Selbst wenn ein thailändisches Gericht einer Klage stattgeben würde, könnte die Klägerin damit ihre berechtigten Forderungen nicht in Österreich eintreiben. Sie will nötigenfalls in Österreich Exekution führen und nicht in Thailand.

Der Vater der Geschwister ist im März 2018 verstorben. Er hat kein aufzuteilendes Vermögen hinterlassen. Allerdings hat der Vater nach Angaben der Klägerin zu seinen Lebzeiten ihrem Bruder einen Anteil an einer Liegenschaft überwiegend geschenkt. Davon fordert die Klägerin 33.000 Euro als ihr zustehenden Schenkungspflichtteil.

Ihr Bruder hat den Liegenschaftsanteil inzwischen verkauft und ist nach Thailand verzogen. Die Schwester meint, dass er nach Österreich zurückkehren oder seine Heimat zumindest besuchen wird. Spätestens dann könne hierzulande Exekution gegen ihn geführt werden.

Das Landesgericht Feldkirch wurde von den OGH-Richtern für den Erbprozess auch deshalb für zuständig erklärt, weil der Rechtsanwalt des Beklagten ein Vorarlberger ist. Der Anwalt war für seinen Mandanten bereits in einem früheren Verfahren tätig. Dabei ging es um einen Pflichtteilsanspruch aus dem Nachlass der Mutter.
Freundliche Grüsse L-)
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thedi
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Re: Erbpflichtteil wo einklagen: TH oder AU

#2

Beitrag von thedi »

Da geht es um Spitzfindigkeiten des Österreichischen Rechts - das wir natürlich nicht kennen.

Von einem Deutschen weiss ich, dass es in Deutschland so etwas gibt. Er hatte eine Eigentumswohnung in Deutschland verkauft und seiner Thai Frau das Geld geschenkt. Sehr zum Missfallen seiner D-D Kinder aus früherer Ehe.

Rechtlich ist es nun so, dass seine Kinder im Falle seines Ablebens während 10 Jahren immer noch einen Anspruch auf ihren Erb-Pflichtanteil hätten - aber um jedes Jahr um 10% reduziert. Da er die Schenkung vor 11 Jahren machte, konnte er nun aufatmen: der Zug ist für seine Kinder nun abgefahren.

Mit freundlichen Grüssen

Thedi
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Michaleo
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Re: Erbpflichtteil wo einklagen: TH oder AU

#3

Beitrag von Michaleo »

thedi hat geschrieben:
Fr 19. Apr 2019, 04:47
Da geht es um Spitzfindigkeiten des Österreichischen Rechts - das wir natürlich nicht kennen.
Heisst das implizit, dass es dieses Recht in der Schweiz nicht gibt?
Ich hätte zumindest noch nie davon gehört, bin aber im Erbrecht nicht sehr bewandert.
Freundliche Grüsse L-)

Sanukshg
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Re: Erbpflichtteil wo einklagen: TH oder AU

#4

Beitrag von Sanukshg »

thedi hat geschrieben:
Fr 19. Apr 2019, 04:47
Da geht es um Spitzfindigkeiten des Österreichischen Rechts - das wir natürlich nicht kennen.

Von einem Deutschen weiss ich, dass es in Deutschland so etwas gibt. Er hatte eine Eigentumswohnung in Deutschland verkauft und seiner Thai Frau das Geld geschenkt. Sehr zum Missfallen seiner D-D Kinder aus früherer Ehe.

Rechtlich ist es nun so, dass seine Kinder im Falle seines Ablebens während 10 Jahren immer noch einen Anspruch auf ihren Erb-Pflichtanteil hätten - aber um jedes Jahr um 10% reduziert. Da er die Schenkung vor 11 Jahren machte, konnte er nun aufatmen: der Zug ist für seine Kinder nun abgefahren.

Mit freundlichen Grüssen

Thedi
Thedi das stimmt aber man kann das ja auch so regeln das man wenn ein normales Verhältnis zu den Kindern besteht diese ausbezahlt,dein Fall muß wohl so sein das kein gutes Verhältnis zu seinen Kindern aus erster Ehe bestand anders ist das nicht zu verstehen.
Gruß aus Pluak Daeng
Ernst
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yuaho
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Re: Erbpflichtteil wo einklagen: TH oder AU

#5

Beitrag von yuaho »

Sehe ich auch so. Ich bin dabei mein Anwesen in Chaiyaphum rechtlich auf meine Adoptivtochter aus erster Ehe zu übertragen.
Parallel gucken wir schon mal in Khon Kaen nach einer anderen Bleibe.
Die wird dann selbstverständlich auf meine jetzige Ehefrau eingetragen.
Das hat mir hier im Forum schon etwas Spott eingetragen - aber -
das sie ganz leer ausgeht, würde ich auch nicht ganz fair finden.
Im Katastrophenfall mit Wunsch in Thailand zu bleiben ginge dann immer noch Chaiyaphum.
Oder aber ganz zurück in den Schwarzwald in mein nettes Häuschen-das möchte ich auch nicht aufgeben.
Von deutscher Seite drohen keine weiteren Verpflichtungen.
Da gibts nur noch meinen Bruder, aber der ist besser versorgt als ich.
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thedi
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Re: Erbpflichtteil wo einklagen: TH oder AU

#6

Beitrag von thedi »

Michaleo hat geschrieben:
Fr 19. Apr 2019, 05:13
Heisst das implizit, dass es dieses Recht in der Schweiz nicht gibt?
Nein, das heisst nur, dass in dem Fall das Österreicher Recht gilt.

Zum Schweizer Recht kann ich nichts sagen: mich interessiert Erbrecht nicht. Der Fall des Deutschen ist mir nur bekannt, weil der immer wieder davon sprach - sozusagen einen count down bei jedem unserer Treffen. Nun ist er - und noch mehr seine Thai-Frau - happy, da er die 10 Jahre überlebt hat.

Ja, das Verhältnis zu seiner Ex und den Kindern ist nicht gut - um es mal diplomatisch auszudrücken.


Mit freundlichen Grüssen

Thedi

Kurt
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Re: Erbpflichtteil wo einklagen: TH oder AU

#7

Beitrag von Kurt »

yuaho hat geschrieben:
Fr 19. Apr 2019, 06:14

Sehe ich auch so.

Das hat mir hier im Forum schon etwas Spott eingetragen -
.
Gut und richtig ist - was fuer DICH stimmt !

Das was du entscheidest. Man muss NICHT auf Andere hoeren. :)
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tom
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Re: Erbpflichtteil wo einklagen: TH oder AU

#8

Beitrag von tom »

yuaho hat geschrieben:
Fr 19. Apr 2019, 06:14
Sehe ich auch so. Ich bin dabei mein Anwesen in Chaiyaphum rechtlich auf meine Adoptivtochter aus erster Ehe zu übertragen.
Parallel gucken wir schon mal in Khon Kaen nach einer anderen Bleibe.
Die wird dann selbstverständlich auf meine jetzige Ehefrau eingetragen.
Das hat mir hier im Forum schon etwas Spott eingetragen....
Wenn ich lese dass sich sowas in unserem Forum ereignet hat und ich mich nicht erinnern kann, suche ich jeweils die entsprechenden Beiträge nachträglich... Leider finde ich nichts, Horst. Ich habe zu dem Thema nur diesen Thread gefunden:

viewtopic.php?f=31&t=4312&p=103316#p103316

Kannst Du mir bitte mitteilen wo dies genau war? Geht auch per PN.

Gruss Tom
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yuaho
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Re: Erbpflichtteil wo einklagen: TH oder AU

#9

Beitrag von yuaho »

Nein das war als wir das Grundstück in Khon Kaen gekauft haben.
Ich hatte mich beklagt, das ich auch aufs Amt musste, obwohl klar war, das meine Frau der Eigentümer sein würde.
Ich weiss den Beitrag auch nicht mehr. Aber jemand hatte hinzugefügt, damit gibts du alle Rechte an deine Frau Idiot oder so.
Nun gut, wie sich herausgestellt hat ist es für beide doch zu abgelegen.
Frau ist mehr der Khon Kaen Grosstädter und ich möchte bequem zu Fuss alles erreichen können.
Also schauen wir uns in 2 Jahren, wenn die Rente so langsam nur noch Wochen entfernt ist nochmals um.

Werner
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Re: Erbpflichtteil wo einklagen: TH oder AU

#10

Beitrag von Werner »

Der erste Fall scheint mir recht klar, da steht der Frau etwas zu, der Bruder kann damit rechnen dass er in Österreich zur Zahlung verpflichtet wird sobald der das Land betritt. So ein Titel muss aber auch durchgesetzt werden. Dann kann man ihm zumindest bei der Einreise die Rolex vom Handgelenk pfänden, aber ob man ihn gleich da behalten (einsperren) darf und das Geld aus ihm raus pressen kann würde ich bezweifeln. Daher ist der Prozess wohl eher ein Hobby und eine lukrative Einkommensquelle der Rechtsanwälte ohne große Chance auf Erfolg.

Tom macht schon alles richtig soweit ich ihn und sein Handeln beurteilen vermag.

Bei anderen sieht das anders aus, da werden neue Grundstücke auf den Namen der Frau gekauft und gebaut ohne dass die Frau ihre zwei, drei anderen Liegenschaften veräußert und sich beteiligt, also da würde ich nicht darauf hoffen, dass dieses gut geht, es ist eine WinWin Situation für nur eine Person, die Frau. Aber das ist ja nicht mein Problem.

Wenn man Geld hat muss man einfach damit rechnen, dass andere dieses Geld absammeln möchten. Mir wurde gerade von einer Thai berichtet die in der Schweiz lebt und einen Schweizer nach dem anderen überlebt und beerbt, Witwe ist offenbar auch ein gutes Geschäftsmodell.

W.

p.s. Ein Freund hatte letztens seinen ehemaligen Arbeitgeber verklagt der auch nichts hatte, wo wirklich nichts zu holen war; hatte den armen Kerl, der jetzt von Harz 4 lebt Geld gekostet und nichts genutzt sondern nur der Anwältin ihr Honorar gebracht, deswegen die Anmerkung zu diesem dubiosen Berufsstand. Der einzige Prozess den ich jemals durchgezogen hatte, endete auch mit einer Fehlberatung, quasi einem Betrug meiner Anwältin, die ich selbstverständlich hätte verklagen können.
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