Mir scheint am Fall allerdings einiges unklar. Wenn der Vater seinem Sohn "mit warmer Hand", wie die Notare so schön sagen, eine Liegenschaft schenkt, meinte ich, es sei nach dem Erblass zu spät, einen Anteil einzuklagen.
OK, klagen kann man immer, aber ich nehme an, dass der Vater einen Grund hatte, das zu machen.
Vol. At:
Der Vorarlberger lebt mittlerweile in Thailand. Seine Schwester beabsichtigt, ihn in einem Erbstreit zu klagen. Sie muss den geplanten Erbprozess nicht in Thailand führen. Stattdessen kann die Vorarlbergerin die Klage beim Landesgericht Feldkirch einbringen. Das hat nun der Oberste Gerichtshof (OGH) entschieden. Die Wiener Höchstrichter haben damit dem sogenannten Ordinationsantrag der Klägerin stattgegeben.
Denn ein Zivilprozess um den geforderten Pflichtteil in Thailand wäre für die Vorarlberger Klägerin unzumutbar, meinen die österreichischen OGH-Richter. Weil zwischen Österreich und Thailand kein Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung von Pflichtteilsansprüchen bestehe. Selbst wenn ein thailändisches Gericht einer Klage stattgeben würde, könnte die Klägerin damit ihre berechtigten Forderungen nicht in Österreich eintreiben. Sie will nötigenfalls in Österreich Exekution führen und nicht in Thailand.
Der Vater der Geschwister ist im März 2018 verstorben. Er hat kein aufzuteilendes Vermögen hinterlassen. Allerdings hat der Vater nach Angaben der Klägerin zu seinen Lebzeiten ihrem Bruder einen Anteil an einer Liegenschaft überwiegend geschenkt. Davon fordert die Klägerin 33.000 Euro als ihr zustehenden Schenkungspflichtteil.
Ihr Bruder hat den Liegenschaftsanteil inzwischen verkauft und ist nach Thailand verzogen. Die Schwester meint, dass er nach Österreich zurückkehren oder seine Heimat zumindest besuchen wird. Spätestens dann könne hierzulande Exekution gegen ihn geführt werden.
Das Landesgericht Feldkirch wurde von den OGH-Richtern für den Erbprozess auch deshalb für zuständig erklärt, weil der Rechtsanwalt des Beklagten ein Vorarlberger ist. Der Anwalt war für seinen Mandanten bereits in einem früheren Verfahren tätig. Dabei ging es um einen Pflichtteilsanspruch aus dem Nachlass der Mutter.