… ab einem Betrag von CHF 10'000 pro Spende...drfred hat geschrieben:es geht um deren offenlegung.
@Ali: der Grund weshalb dies meiner Meinung nach nötig wäre ist, damit man offensichtlichere Interessen der Geldgeber ersehen kann. Nehmen wir mal an es gibt eine Abstimmung um Krankenkassenprämien (reines Fallbeispiel). 3 der grossen Parteien sind dafür, 2 sind dagegen. Bei denen welche dagegen sind, ist eine Partei sehr dagegen. Sie steckt Unmengen von Geld in den Wahlkampf, plakatiert das halbe Land, organisiert Podiumsgespräche (zu ihren Gunsten) in unzähligen Gemeinden, schaltet TV-Spots usw usw..... Das kostet sehr viel Geld, viel mehr als die anderen Parteien zusammen zur Verfügung haben. Stand heute: wäre dies das Ende der Geschichte.
Nun nehmen wir aber an, es gibt eine Offenlegungspflicht von Parteispenden über CHF 10'000. Und plötzlich stellt sich in obigem Fall heraus, dass Person XY alleine dafür 1 Million Franken an die Partei überwiesen hat. Person XY ist reich und ist Verwaltungsratspräsident der grössten Krankenkasse der Schweiz.
Dies würde nun die ganze Wahrnehmung weshalb diese Partei so stark dagegen ist durchaus relativieren. Vermutlich sogar auch bei vielen Leuten welche dieser Partei angehören. Aber auf jeden Fall würden alle die Argumentation weshalb diese Partei sich so stark dagegen einsetzt durch etwas andere Augen betrachten.
Gruss Tom