Anspruch auf Ergänzungsleistungen unabhängig von der Anzahl Jahre AHV Beiträge bezahlt.

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thedi
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Anspruch auf Ergänzungsleistungen unabhängig von der Anzahl Jahre AHV Beiträge bezahlt.

#1

Beitrag von thedi »

Es geht nur um den Anspruch auf Ergänzungsleistungen bei Wohnsitz in der Schweiz. Von uns sind höchstens Rückkehrer sind davon betroffen.

Trotzdem ist es eine nette Geste des Nationalrats gegenüber Auslandschweizern. Wir nehmen die freundliche Absicht gerne zur Kenntnis - auch wenn es uns persönlich nicht betrifft und nie betreffen wird.
Reform der Ergänzungsleistungen

Am 10.09.18 beschloss der Nationalrat mit 113 zu 79 Stimmen bei 3 Stimmenthaltungen, auf seine Entscheidung, Art. 4. Abs. 1 der Reform der Ergänzungsleistungen rückgängig zu machen, zurückzukommen und die geltenden Bestimmungen beizubehalten.

Im vergangenen März akzeptierte der Nationalrat einen Vorschlag, der darauf abzielte, dass mindestens 10 Jahre AHV-Beiträge gezahlt haben müsse, wer Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben wolle. Eine Regelung, die vor allem Auslandschweizer diskriminiert hätte. Indem sich der Nationalrat in dieser Frage auf die Seite des Ständerat gestellt hat, hat er sich für den Status quo ausgesprochen und die grosse Bedeutung der Auslandschweizer berücksichtigt, indem er ihnen die gleiche Behandlung gewährt wie ihren Landsleuten im Inland (Art. 8 der Bundesverfassung). Diese Entscheidung trägt auch der zunehmenden internationalen Mobilität unserer Mitbürger Rechnung.
https://aso.ch/de/information/newslette ... o-618#a601
Mit freundlichen Grüssen

Thedi
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Michaleo
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Re: Anspruch auf Ergänzungsleistungen unabhängig von der Anzahl Jahre AHV Beiträge bezahlt.

#2

Beitrag von Michaleo »

Die politische Geste kann ich nicht so beurteilen, nehme aber an, dass es sich um Einzelfälle handelt. So oder so, wer keinen Anspruch auf EL hat kann Sozialhilfe beziehen, bis zum Tod. Ab 65 ist für die Verteilung die Pro Senectute oder der Verein für das Alter zuständig, die kennen sich auch gut aus mit Spitex, Mahlzeitendienst, Anmeldung Altersheim oder was sonst so alles gebraucht wird im Alter.
Freundliche Grüsse L-)
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ZH-thai-fun
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Re: Anspruch auf Ergänzungsleistungen unabhängig von der Anzahl Jahre AHV Beiträge bezahlt.

#3

Beitrag von ZH-thai-fun »

Ich würde es eher begrüßen, wenn Pensionsgelder nur in Monatlichen Raten ins Ausland fließen dürften. Die Regelung, Pensionsgelder nach 1Jahr Selbständigkeit oder 1Jahr im Ausland gesamt beziehen zu können, ersetzen. Dies gäbe weniger schnell Verarmte die dann zurück in der Schweiz von der EL durchfüttert werden müssten. Die Zukunft im Ausland müsste so von "nur" Pensionsgeldern abhängigen eher auf lange Zeit budgetiert werden. Investitionen wie z. B. Häusle auf nie erwerbbarem Grund zu bauen, könnten Banken abfedern ect. Nur so ... :-B
Nur wer Negatives wahr'nimmt, kann auch Positive genießen.
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thedi
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Re: Anspruch auf Ergänzungsleistungen unabhängig von der Anzahl Jahre AHV Beiträge bezahlt.

#4

Beitrag von thedi »

ZH-thai-fun hat geschrieben:
Di 20. Nov 2018, 11:42
...wenn Pensionsgelder nur in Monatlichen Raten ...
Einverstanden. Pensionskassen Gelder sollten nicht als Barauszahlung bezogen werden.

Aber es gibt zwei wichtige Interessengruppen, die das anders sehen:
  1. Pensionskassen: sie möchten in der aktuellen Situation Risiken ausschliessen und unrealistische Mindestumwandlungssätze umgehen, indem sie dem Kunden einfach sein Geld auszahlen und alle Sorgen los sind.
  2. Anlageberater & Co: obwohl es sich nur um Beträge in der Grössenordnung von einer halben Mio handelt - auch Kleinvieh macht Mist.
Wäreliwär ist wohl besser in unseren Parlamenten vertreten? Steuerzahler die Ergänzungsleistungen
oder Sozialgelder bezahlen - oder die oben erwähnten Interessengruppen?


Mit freundlichen Grüssen

Thedi
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Bruninho
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Re: Anspruch auf Ergänzungsleistungen unabhängig von der Anzahl Jahre AHV Beiträge bezahlt.

#5

Beitrag von Bruninho »

Michaleo hat geschrieben:
Di 20. Nov 2018, 02:11
Die politische Geste kann ich nicht so beurteilen, nehme aber an, dass es sich um Einzelfälle handelt. So oder so, wer keinen Anspruch auf EL hat kann Sozialhilfe beziehen, bis zum Tod. Ab 65 ist für die Verteilung die Pro Senectute oder der Verein für das Alter zuständig, die kennen sich auch gut aus mit Spitex, Mahlzeitendienst, Anmeldung Altersheim oder was sonst so alles gebraucht wird im Alter.
Es macht sehr wohl einen Unterschied, ob jemand Ergänzungsleistungen oder Sozialhilfe bezieht.

Ergänzungsleistungen sind einiges höher bemessen, damit lässt es sich, bescheiden zwar, leben.

Mit Sozialhilfe reicht es nur für das Allernötigste.

:wai:
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Michaleo
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Re: Anspruch auf Ergänzungsleistungen unabhängig von der Anzahl Jahre AHV Beiträge bezahlt.

#6

Beitrag von Michaleo »

Für eine Einzelperson ist der Unterschied etwa Fr 150.- im Monat in Bern.
Dafür wird bei der EL einiges pauschal abgegolten, das in der SH individuell zusätzlich bezahlt wird. Zudem hat jeder SH- bezüger einen Sozialarbeter zur Seite, der ihm hilft (z.B. ein Erlassgesuch für die Steuern zu schreiben oder ein Fondsgesuch für etwas, das die Sozialhilfe nicht übernimmt), das ist auch praktisch.

Allerdings ist der Freibetrag bei der EL höher als bei der SH, das ist wichtig für die, welche noch nicht ganz auf dem Zahnfleisch knabbern müssen.
Freundliche Grüsse L-)
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Bruninho
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Re: Anspruch auf Ergänzungsleistungen unabhängig von der Anzahl Jahre AHV Beiträge bezahlt.

#7

Beitrag von Bruninho »

Es gibt noch viele weitere Besserstellungen bei den EL:

Spontan fallen mir ein:

Die Mietbeiträge sind bei der EL höher angesetzt.
(Sozialhilfebezügern wird der Differenzbetrag vom Grundbetrag abgezogen)

Bei Zahnarztkosten werden (je nach kantonalem Sozialhilfegesetz) 10-20% der Kosten nicht entrichtet.
Auch diese Beiträge werden ratenweise vom Grundbetrag abgezogen.

Es gibt noch einiges.

Ich meine, wenn du alles berücksichtigst sind die 150.- sind zu tief angesetzt. Auch im Kanton Bern.

Ich habe zwei gute Kollegen, die mit Ende 50 ihren Job verloren, und nach Aussteuerung und Verbrauch des Vermögens (bis auf CHF 4000) Sozialhilfe bezogen, bis zum ordentlichen Rentenalter.

Beide hatten keine Fahrzeuge mehr, konnten sich nichts Neues mehr anschaffen, konnten nirgends mehr hin, wo es etwas kostete.
Ihre Tage verbrachten sie grösstenteils zu Hause.

Heute geht es beiden mit AHV und EL (relativ) gut. Sie nehmen wieder am gesellschaftlichen Leben teil. Man trifft sie wieder.
Einer war eben 4 Wochen in der DomRep.


Betreffend Sozialarbeiter, die SH-Bezüger unterstützen:
1. Soll man nicht immer pauschal davon ausgehen, dass die automatisch bildungsfern sind und keine einfachen administrativen Aufgaben selber erledigen können, die Mehrheit braucht keine solche Unterstützung.
und
2. Meine Erfahrung betr. Sozialarbeitern bei den Gemeinden geht dahin, dass die in der Regel mit viel zu vielen Dossiers völlig überlastet sind, und Hilfe darum eben nur in den wirklich allerdringendsten Fällen anbieten (können). Und zudem, in kleinen Gemeinden, auch nicht immer über das nötige Rüstzeug verfügen...

(Ich war 30 Jahre als Sozialversicherungsfachmann, 15 Jahre ALV, 15 Jahre AHV, tätig, und habe nicht nur theoretische Erfahrungen)

:wai:
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Michaleo
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Re: Anspruch auf Ergänzungsleistungen unabhängig von der Anzahl Jahre AHV Beiträge bezahlt.

#8

Beitrag von Michaleo »

Heute geht es beiden mit AHV und EL (relativ) gut.
Das freut mich für beide.

Ja, ich bin mir schon bewusst, dass ich eher die Vorzüge meiner früheren Tätigkeit unterstreiche. Ich weiss natürlich, dass es sehr hart ist, von einem durchschnittlichen oder gutem Einkommen aus SH- Standard zu fallen, das tut mir ehrlich leid für alle, die es betrifft.

Klar sind nicht alle SH- Bezüger bildungsfern, aber auch gutausgebildete Leute haben manchmal ihre liebe Mühe mit Aemtern, Versicherungen und andere administrativ anspruchsvolle Verrichtungen, ich nehme mich selber da nicht aus, siehe Visathread.
Freundliche Grüsse L-)
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drfred
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Re: Anspruch auf Ergänzungsleistungen unabhängig von der Anzahl Jahre AHV Beiträge bezahlt.

#9

Beitrag von drfred »

thedi hat geschrieben:
Di 20. Nov 2018, 12:26
ZH-thai-fun hat geschrieben:
Di 20. Nov 2018, 11:42
...wenn Pensionsgelder nur in Monatlichen Raten ...
Einverstanden. Pensionskassen Gelder sollten nicht als Barauszahlung bezogen werden.
mmn ist das geld, dass einem gehört und man sich verdient hat. entsprechnd würde ich es als bevormundung empfinden, würde mir vorgeschrieben, wie ich mein geld zu beziehen hätte. das eine rente wohl in vielen fällen die "schlauere" da risikoärmere lösung wäre bestreite ich nicht und dass bei einem vollbezug ein grösseres risiko besteht, dass die bezüger einmal der allgemeinheit zur last fallen, auch nicht. trozdem verstünde ich eine änderung der bestehenden praxis als beschneidung meiner freiheit. und sei es nur der "freiheit etwas unvernünftiges zu tun".
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Michaleo
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Re: Anspruch auf Ergänzungsleistungen unabhängig von der Anzahl Jahre AHV Beiträge bezahlt.

#10

Beitrag von Michaleo »

Einer meiner Freunde (geschieden, ohne Anhang, in Mietverhältnis, Kinder volljährig) hat ein PK- Kapital von etwa 800‘000.- Davon lässt er sich 1/4 kapitalisiert auszahlen um sich bei Bedarf etwas leisten zu können (Kamera, PC, Auto) und den Rest als Rente.

Dagegen kann man ja wohl nichts haben.

Ich hingegen habe alles als Rente genommen, meine Kamera- und PC- Bedürfnisse sind in einem dem Einkommen angepassten Rahmen und in Bern fahre ich das Auto meiner Tochter, wenn es frei ist. Dafür habe ich die ungeteilte Rente zur Verfügung.

Jedem also das Seine.
Freundliche Grüsse L-)
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