Anspruch auf Ergänzungsleistungen unabhängig von der Anzahl Jahre AHV Beiträge bezahlt.

Hier sind ab 4.8.2022 nur eigene Texte und Bilder (oder korrekt verlinkte und mit Urheberrechtsangaben versehene Bilder) erlaubt. Keine Verlinkungen zu anderen Medien, keine Copy&Paste-Beiträge
Benutzeravatar

tom
Administrator
Beiträge: 25915
Registriert: Mo 30. Sep 2013, 21:31
Wohnort: Bern

Re: Anspruch auf Ergänzungsleistungen unabhängig von der Anzahl Jahre AHV Beiträge bezahlt.

#21

Beitrag von tom »

Ich verstehe Thedi schon... er hatte eine erfolgreiche berufliche Tätigkeit, konnte aufgrund der finanziellen Möglichkeiten relativ früh das Arbeitspensum verkleinern, sich dann in Thailand einen neuen Lebensort aufbauen, besitzt eigene Immobilien, grossen Umschwung... Das ist wunderbar und selber erarbeitet.

Aber es birgt natürlich dann die Gefahr dass man die Augen vor Dingen verschliesst, auf welche andere Menschen nicht zwingend grossen Einfluss haben müssen. Menschen denen es aus was für Gründen auch immer in einer Phase ihres Lebens (oder teilweise in ihrem gesamten Leben) nicht so gut ging. Und welche dadurch auch in finanzielle Probleme rutschten.

Ich bin froh dass es in der Schweiz Ergänzungsleistungen und Sozialhilfe gibt und wir so sozial sind, dass es einen Anspruch dafür gibt. Egal was vorher geschehen ist. Dies betrifft auch Schweizer welche aus irgendwelchen Gründen im Ausland gescheitert sind und wieder zurückkehren müssen. Und dann staatliche Hilfe erhalten.

Gruss Tom
Benutzeravatar

ZH-thai-fun
Beiträge: 10161
Registriert: So 27. Okt 2013, 11:16
Wohnort: Nur noch Zürich

Re: Anspruch auf Ergänzungsleistungen unabhängig von der Anzahl Jahre AHV Beiträge bezahlt.

#22

Beitrag von ZH-thai-fun »

... übrigens, wer EL erhält darf pro Jahr nicht länger als 3Monate ins Ausland und muss jedes-mal Meldung mit Reiseunterlagen ans Amt machen!
Nur wer Negatives wahr'nimmt, kann auch Positive genießen.
Benutzeravatar

Themen Starter
thedi
Beiträge: 4978
Registriert: Do 3. Okt 2013, 09:55
Wohnort: Bankok, Manchakiri bei Khon Kaen

Re: Anspruch auf Ergänzungsleistungen unabhängig von der Anzahl Jahre AHV Beiträge bezahlt.

#23

Beitrag von thedi »

Schlaue Glüngi überlisten mit Cum-Ex und ähnlichen - legalen - Tricks Steuerämter und kassieren Milliarden ab. Geld von ehrlichen Steuerzahlern, die meinten damit werde Hilfsbedürftigen geholfen oder in die Infrastruktur - die allen dient - investiert.

http://www.spiegel.de/wirtschaft/untern ... 39733.html

Weniger talentierte Glüngi übertölpeln den Sozialstaat um mit - legalen - Tricks einen finanziellen Vorteil zu holen.

Same same but different


Mit freundlichen Grüssen

Thedi
Benutzeravatar

Michaleo
Administrator
Beiträge: 24879
Registriert: Mo 30. Sep 2013, 21:49
Wohnort: Bern und Udon Thani

Re: Anspruch auf Ergänzungsleistungen unabhängig von der Anzahl Jahre AHV Beiträge bezahlt.

#24

Beitrag von Michaleo »

Die wahren Glünggi {Trottel} sind die Mitarbeiter der Steuerbehörde sowie die Sozialarbeiter, die naiverweise das Vorgehen ihrer Klientinnen und Klienten nicht hinterfragen!
Freundliche Grüsse L-)
Benutzeravatar

Themen Starter
thedi
Beiträge: 4978
Registriert: Do 3. Okt 2013, 09:55
Wohnort: Bankok, Manchakiri bei Khon Kaen

Re: Anspruch auf Ergänzungsleistungen unabhängig von der Anzahl Jahre AHV Beiträge bezahlt.

#25

Beitrag von thedi »

Michaleo hat geschrieben:
Do 22. Nov 2018, 03:15
...Glünggi {Trottel}...
In Zürich ist ein Glüngi nicht ein Trottel (dümmlicher Einfaltspinsel) sondern ein Gauner, Betrüger, Hochstapler, Dieb, Lügner usw.

Nicht grob, wie Mörder, Räuber, Vergewaltiger, Sadist oder so - aber unehrlich, unfair, gemein, hinterlistig - das versteh ich unter einem Glüngi.

---

Die Beamten auf den Steuerämtern bzw. Sozialämtern waren wohl keine Glüngi - vielleicht Trottel, aber sicherlich ehrenhaft. Sie erfüllen ihre Pflicht und befolgen die Vorgaben. Manchmal haben sie vielleicht einen Verdacht - aber da muss zuerst abgeklärt werden, ob sie den Verdacht überhaupt haben dürfen. Am nächsten Sonntag stimmen die Schweizer darüber ab, ob IV Sachbearbeiter bei einem Verdacht auf Versicherungsbetrug Nachforschungen anstellen dürfen - oder ob sie damit zu weit gingen in ihrer Pflichterfüllung.


Mit freundlichen Grüssen
Benutzeravatar

Michaleo
Administrator
Beiträge: 24879
Registriert: Mo 30. Sep 2013, 21:49
Wohnort: Bern und Udon Thani

Re: Anspruch auf Ergänzungsleistungen unabhängig von der Anzahl Jahre AHV Beiträge bezahlt.

#26

Beitrag von Michaleo »

Manchmal haben sie vielleicht einen Verdacht - aber da muss zuerst abgeklärt werden, ob sie den Verdacht überhaupt haben dürfen.

555 sehr schön und subtil gesellschaftskritisch formuliert!
Freundliche Grüsse L-)
Benutzeravatar

Michaleo
Administrator
Beiträge: 24879
Registriert: Mo 30. Sep 2013, 21:49
Wohnort: Bern und Udon Thani

Re: Anspruch auf Ergänzungsleistungen unabhängig von der Anzahl Jahre AHV Beiträge bezahlt.

#27

Beitrag von Michaleo »

thedi hat geschrieben:
Do 22. Nov 2018, 07:53
In Zürich ist ein Glüngi nicht ein Trottel (dümmlicher Einfaltspinsel) sondern ein Gauner, Betrüger, Hochstapler, Dieb, Lügner usw.

Nicht grob, wie Mörder, Räuber, Vergewaltiger, Sadist oder so - aber unehrlich, unfair, gemein, hinterlistig - das versteh ich unter einem Glüngi.
Hier haben wir ein typisches Beispiel, wie schwierig es sein kann, sich in einem Forum zu unterhalten. In Zürich bedeutet „Glünggi“ etwas anderes als in Bern. Wenn schon wir zwei Schweizer, Michaleo und Thedi, aneinander vorbei reden, wie soll es denn zwischen Member aus dem ganzen, riesigen DACH- bereich sein?

Für Berner ist ein Glünggi gemäss Aenni-on-tour und mich:
„Ä Glünggi“ heisst soviel wie „ein (männliches) Dummerchen“ oder „Depp“, jemand, der doch ziemlich beschränkt/naiv ist oder handelt; Wird allerdings vor allem scherzhaft verwendet, so zum Beispiel „dä Glünggi het nid viu überleit!“ , „dieser Depp hat sich ja nicht viel überlegt dabei!“, wobei „Depp“ hier, wie oft im Berndeutschen, als „nette Stichelei“ zu interpretieren ist, und keinesfalls als grobe Beleidigung. „Glünggi“ verwende ich oft, wenn ich scherzhaft (ja!) von meinen Brüdern, meinem Vater oder meinem Freund erzähle, „Glünggi“ ist für mich ein wirklich klangschönes Wort, das so schön nach dem lautmalerischen „Glungge“ (Pfütze) tönt – ob der Begriff wirklich daher stammt, weiss ich nicht, aber ich finde den Zusammenhang plausibel.
Freundliche Grüsse L-)
Benutzeravatar

tom
Administrator
Beiträge: 25915
Registriert: Mo 30. Sep 2013, 21:31
Wohnort: Bern

Re: Anspruch auf Ergänzungsleistungen unabhängig von der Anzahl Jahre AHV Beiträge bezahlt.

#28

Beitrag von tom »

Ein Songtext eines Mani Matter-Liedes... auf hochdeutsch wurde "Glünggi" mit "Tolpatsch" übersetzt. Also auch im Stil der von Michaleo geposteten Uebersetzung…

https://www.songtexte.com/uebersetzung/ ... 6d305.html

Gruss Tom
Benutzeravatar

ZH-thai-fun
Beiträge: 10161
Registriert: So 27. Okt 2013, 11:16
Wohnort: Nur noch Zürich

Re: Anspruch auf Ergänzungsleistungen unabhängig von der Anzahl Jahre AHV Beiträge bezahlt.

#29

Beitrag von ZH-thai-fun »

Großmärkte z. B. schlagen einfach einen Pauschalbetrag auf alle Güter dazu, weil sie um die "Glünggi", Diebe und Klauer usw. wissen. Überwachungen sind nur Alibi -abschreckungen.

Das machen ja auch Steuerämter, Sozialämter usw, sonst hätten sie ja minus, bei alle den Steuer- Sozial- Glünggis die es gibt. Garant ist immer die Mehrheit der guten Menschen die pauschal dafür gerade stehen, bis sie krumme Rücken haben, oder so. :D

Will sagen, nicht aufregen, die Menschen waren schon immer un/berechenbar. Respektive, man weiss prozentual ziemlich genau mit wie-viel "schlechte" Menschen in welchen Sparten zu rechnen ist. Dieses Risiko geht von Kaugummi-Dieb bis zum Mörder und wird von "Schlauen" da Oben im voraus berechnet und den Dummen nachher verrechnet. :-w
Nur wer Negatives wahr'nimmt, kann auch Positive genießen.
Benutzeravatar

Michaleo
Administrator
Beiträge: 24879
Registriert: Mo 30. Sep 2013, 21:49
Wohnort: Bern und Udon Thani

Re: Anspruch auf Ergänzungsleistungen unabhängig von der Anzahl Jahre AHV Beiträge bezahlt.

#30

Beitrag von Michaleo »

ZH-thai-fun hat geschrieben:
Do 22. Nov 2018, 12:44
Das machen ja auch Steuerämter, Sozialämter usw, sonst hätten sie ja minus, bei alle den Steuer- Sozial- Glünggis die es gibt.

Für die Steuerämter kann ich nicht sprechen, aber als Sozialamt sind wir selbstverständlich jedem Hinweis nachgegangen, und das gibt sehr viel zu tun. Auch die Konsequenzen - Verfügungen schreiben - für einen Zuvielbezug an Sozialhilfeleistungen, wie Sozialhilfebetrug heisst, waren sehr zeitaufwändig, sodass ich gelegentlich mehr Zeit aufwenden musste, um Hinweisen nach zu gehen, als Klienten im positiven Sinn zu beraten.

Eine Familie hat Fr. 165'000.- zu viel bezogen, eine Frau hat sich ein Jahr lang vom Hausarzt krank schreiben lassen und derweil zu 100% gearbeitet , einer fuhr einen BMW für über 100'000.- Franken. Wir reden da also für den Einzelfall nicht von Peanuts, die dem Sozialarbeiter sauer aufstossen, wenn er daran denkt. Aber klar, unter dem Strich ist es im unteren Prozentbereich, wir rechneten mit 5-8%.
Freundliche Grüsse L-)
Antworten

Zurück zu „DACH & die Welt“ | Ungelesene Beiträge