Ausland-SCHWEIZER = Zweit-Klassig ?!

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chang58
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Re: Ausland-SCHWEIZER = Zweit-Klassig ?!

#21

Beitrag von chang58 »

Schon OK. :D

Fredfeuerstein
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Re: Ausland-SCHWEIZER = Zweit-Klassig ?!

#22

Beitrag von Fredfeuerstein »

Ziemlich substanzloses Zeugs, verwurschtelt mit Verschwörungstheorien, kommt mir vor.

Sorry......ich glaube ich lass das nun.

Nicht von Dir, sondern von demjenigen, der Dir das geschrieben hat. Du hast es doch nur wiedergegeben.
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thedi
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Re: Ausland-SCHWEIZER = Zweit-Klassig ?!

#23

Beitrag von thedi »

Kurt hat geschrieben:Wer hat solche negative "Erfahrungen" gemacht ?
In all den Jahren, in denen ich in Thailand lebe, habe ich vier negative Erfahrungen mit Schweizer Behörden gemacht.

Die erste war mit der Botschaft, als ich in Thailand heiraten wollte - das war vor 25 Jahren. Zuerst eine falsche Behauptung von einem Mitarbeiter der Botschaft, dann, als die Eheschliessung in Thailand doch funktionierte, wurde der Eintrag in der Schweiz von der Botschaft verzögert - bis ich nach 8 Monaten Untätigkeit der Botschaft 'Bern' anschrieb, worauf es dann innert ein paar Tagen erledigt werden konnte.

Die zweite war vor 18 Jahren wieder mit der Botschaft, als ich ein Visa für meine Frau und Tochter für einen 2-monatigen Besuch in der Schweiz beantragte. Ich bekam von der Botschaft eine falsche Antwort betreffend der Garantieerklärung, die damals benötigt wurde. Das hat zwar etwas Hektik verursacht, wurde aber schlussendlich von der Botschaft kulant gelöst.

Der dritte Fall war bei der Abmeldung in der Schweiz. Da gab es eine 'Schwanzbeisser' Situation zwischen Einwohnerkontrolle, Steueramt und Migros-Bank-3a-Vorsorgekonto-Auflösung. Jeder wollte dass der andere zuerst ... und keiner war bereit mit dem anderen direkt zu reden, sondern schickt mich im Kreis herum. Schlussendlich stellt sich heraus, dass sich die Einwohnerkontrolle irrte, aber das nicht zugeben wollte, worauf das Steueramt ein Auge zudrückte und alle Aufregung war weg.

Der letzte Fall war in Zusammenhang mit den Lebensbestätigungen der AHV und Pensionskassen. Zusammen mit anderen Betroffenen habe ich eine Eingabe 'nach Bern' geschickt, in der wir darlegten, warum das aktuelle System nicht im Sinn und Geist des Gesetzes funktioniert, da im Isaan de facto nicht praktikabel und nun dazu führt, dass Wege im Graubereich gesucht und gefunden werden, um Stempel von fraglicher Qualität zu bekommen. Wir machten verschiedene Vorschläge, wie das System verbessert werden könnte.

Was mich hier enttäuschte war, dass wir zwar nach langer Zeit eine Antwort bekamen, aber auf keines unsere Argumente eingegangen wurde. Das Antwortschreiben wirkte so, als ob jemand einfach ein paar Textverarbeitungs-Bausteine zusammen geklickt hätte. Wir hatten uns viel Mühe gegeben und hatten dann den Eindruck, dass unsere Argumente und Vorschläge gar niemand gelesen hatte - sondern einfach ein Bürogummi den Auftrag bekam: "Ich habe keine Lust das zu lesen, lehne Du das ab".


All diese Erlebnisse waren damals schon ärgerlich. Aber alle konnten schlussendlich gelöst werden. Meiner Erfahrung nach verhärten sich die Fronten, wenn man 'auf sein Recht pocht' oder gar Rechtsanwälte mit ins Spiel kommen - anderseits werden Schweizer Beamte oft hilfsbereit, wenn man einen persönlichen Kontakt zu ihnen herstellen kann. Und schlussendlich liegt der Ball auch mal bei uns, dass wir halt einen work around finden, wenn sich Schweizer Behörden nicht zum mitdenken motivieren lassen.


Mit freundlichen Grüssen

Thedi

grunder9
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Re: Ausland-SCHWEIZER = Zweit-Klassig ?!

#24

Beitrag von grunder9 »

Ich habe mich als Auslandschweizer nie zweitklassig gefühlt. Probleme mit Behörden und anderen Institutionen gibt es auch als in der Schweiz Ansässiger. Jedoch habe ich mich des öfteren als zweitklassigen Schweizer gefühlt, weil ich mit einer Ausländerin verheiratet bin (war, da sie ja jetzt auch Schweizerin ist :) ).
Freundliche Grüsse
grunder
Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren.
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thedi
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Re: Ausland-SCHWEIZER = Zweit-Klassig ?!

#25

Beitrag von thedi »

Die von Kurt beklagten Probleme mit der AHV sind systembedingt bei der ZAS: Zentrale Ausgleichstelle der IV und AHV in Genf - die welche die Auszahlungen machen. Also unabhängig von Ausland- oder Inland-Schweizer.

https://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/st ... y/22452336

Laut Bericht im heutigen Tagesanzeiger bearbeitet die ZAS z.B. Rechnung für IV-Leistungen immer noch von Hand, obwohl ihnen von der SUVA ein Programm zur Verfügung gestellt wurde, das bei der SUVA gute Dienste leistet. Auch andere EDV Projekte sind bei der ZAS gescheitert, wobei vieles vertuscht wird. Die Eidgenössischen Finanzkontrolle durchleuchtete die ZAS seit 2015 - und kommt scheinbar auch nicht vom Fleck.

Ein Problem scheint zu sein, dass die ZAS sowohl für die AHV wie auch IV zuständig ist. Die sind in der Bundesverwaltung verschiedenen Departement zugeteilt. Es scheint Schnittstellen-Probleme zu geben. Erinnert mich ein bisschen an Thailand.


Mit freundlichen Grüssen

Thedi
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ZH-thai-fun
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Re: Ausland-SCHWEIZER = Zweit-Klassig ?!

#26

Beitrag von ZH-thai-fun »

Mal abgesehen von den, auch in Foren Überbordenden Immigration und Visa Bürokratie Problemen.

Ich hab im Ausland wo auch immer und oft eine erkennbare Erleichterung bei Erkennung des Schweizers gespürt. Hab das aber selten getraut laut zu sagen, weil ich der nur Deutsch kann, auch meist Deutsche als Gesprächspartner habe, gegen die diese Antipathie im Ausland oft auch ging.

Jedoch auch dies seit den 70 Jahren immer mehr in abnehmender Intensität und Sensitivität.

Von damals in den 50ern als Sängerknabe in Deutschen Flüchtlingslagern. Zu den Freunden in Deutschland in den 60ern. Über die 70ern, vor allem bei meinen Reisen in den Oststaaten (siehe Link) ganz konkret und in der DDR offensichtlich. Später in den 80ern bei Ferienreisen in den nahen Osten und Mittelmehrraum im besonderen gegenüber den Deutschen. Dann zuletzt in den 90ern in Asien, vor allem Thailand, aber nicht mehr so stark und immer weniger. Wahrscheinlich wegen der Überzahl an Deutschen gegenüber Schweizern, ich meine Devisen, oder so! Ja, deren Technik und Wissen macht sie seit der Millenniumwende immer beleibter ... :ymhug:

Und zuletzt frage ich mich nur noch, ob nicht wie Farang all/gemein den Thais ein Bürokratie aufgedrängt haben die wider ihrer Kultur ist ... :-\ quasi selber Schuld?

Zonengrenze und DDR: Bilder-Reise vor 35 Jahren.
Nur wer Negatives wahr'nimmt, kann auch Positive genießen.
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Michaleo
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Re: Ausland-SCHWEIZER = Zweit-Klassig ?!

#27

Beitrag von Michaleo »

Ich denke, dass der eine Kommentar im „Tagi“ stimmt:
Der Fehler ist das System an sich. Man müsste die vielen historisch gewachsenen AHV-Kassen abschaffen. Mit einem einzigen zentralen System würden die meisten Arbeiten der ZAS auf einen Schlag überflüssig. Aber da sind wohl zuviele Pfründen in Gefahr.
Es ist ähnlich wie mit den vielen Krankenkassen in der Schweiz.
Freundliche Grüsse L-)
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thedi
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Re: Ausland-SCHWEIZER = Zweit-Klassig ?!

#28

Beitrag von thedi »

Die Verwaltung in der Schweiz kann mit dem technischen Fortschritt nicht Schritt halten. Die AHV stammt aus einer Zeit, als es noch keine Computer gab. Noch extremer ist die Einwohnerkontrolle, die in jeder Gemeinde geführt wird. Änderungen - also so ein Sytem der technischen Entwicklung anzupassen, ist nur mit Gesetzesänderungen möglich. Und da sperren dann viele Interessierte, die um ihre Pfründe und Jobs fürchten. Wenn die dann mit Scheinargumenten wie „gläserner Bürger“ kommen, können sie in Parlamenten Veränderungen verhindern.

Ein weiteres Problem liegt bei den Parlamenten. Da wird bei einer rein technischen Reorganisation, die ein paar Gesetzesänderungen bedingt, gerne noch dieses oder jenes politische Anliegen mit rein gepackt. Im Gegenzug dazu bekommen die anderen ... usw. Schlussendlich scheitert eine riesige Vorlage am Referndum an der Urne.

Wieder einmal eine Rückseite der Medaille „Demokratie“


Mit freundlichen Grüssen

Thedi

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Kurt
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Re: Ausland-SCHWEIZER = Zweit-Klassig ?!

#29

Beitrag von Kurt »

Hat mir ein seit 6 Jahren hier lebender Bekannter vorhin gesendet :


T. W., Chonburi Thailand - vor 14 Stunden

Dass die ZAS ein unheimlich schwerfälliges Unternehmen ist, darüber können wir Auslandschweizer weissgott ein dickes Buch schreiben. Eine Lebensbestätigung z.B. kann nicht als PDF-Datei geschickt werden, also wird dieses Dokument in Genf ausgedruckt und als Brief per "A-Post" (teuerste Variante, welche ab der Grenze keine Aussagekraft mehr hat) an uns geschickt. Dieser Brief benötigt dann ca. 6-8 Wochen, bis er an unserer Adresse ankommt. Zum Glück haben wir dann wenigstens 90 Tage Zeit ab dem Ausstelldatum, was dann hoffentlich auch wieder innert der vorgeschriebenen Frist in Genf ankommt. Wir sind nun so schlau geworden und schicken diese Post per Luftfracht und Eingeschrieben, so können wir wenigstens beweisen, dass unsere Post in Genf angekommen ist und wird namentlich vom Empfänger auf der Checkliste angezeigt. Wir fragen uns, weshalb das Ganze nicht per PDF abgefertigt werden kann, darf und muss, was viel schneller, sicherer und kompetenter erledigt werden könnte. Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt. Hoffen wir doch, dass unsere Anliegen entsprechend ernst genommen werden, Danke!
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thedi
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Re: Ausland-SCHWEIZER = Zweit-Klassig ?!

#30

Beitrag von thedi »

Sali Kurt,

Es ist leider eine Tatsache, dass die Computer der ZAS nicht fähig sind Mitteilungen an uns per eMail zu verschicken. Das liegt an der veralteten Software und daran, dass die Entwicklung einer neuen Version scheiterte. Letzteres scheint die Eidg. Finanzverwaltung seit 2015 zu untersuchen. Da ist vielleicht etwas nicht ganz richtig gelaufen. Aber wie immer: es gilt die Unschuldsvermutung (das sagt man immer dann, wenn man der Meinung ist, dass es durchaus schuldige gibt).

Die ZAS kann aber nichts dafür, dass Post nach Thailand oft bis zu zwei Monate unterwegs ist. Und somit ist der von Dir gewählte Titel für diesen Thread etwas unpassend. Nur der ist mir aufgestossen. Mit dem Rest, was die ZAS betrifft, bin ich mit Dir einig.

Wobei, bei persönlichem Kontakt per Telefon oder eMail wurde ich von den Sachbearbeitern der ZAS immer freundlich und entgegenkommend bedient. Es krankt am System und an der Leitung des ZAS, die nicht fähig ist das System auf einen heute üblichen Level zu bringen. Darum ist es nochmals an der Zeit zu sagen: es gilt die Unschuldsvermutung.


Mit freundlichen Grüssen

Thedi
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