Stimmrecht für Schweizer im Ausland?

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Kurt
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Re: Stimmrecht für Schweizer im Ausland?

#21

Beitrag von Kurt »

thedi hat geschrieben:
Kurt hat geschrieben:Trotz Beweis durch TRACKING
Dem Tracking kann man nicht trauen. Meine Tochter schickte mir mal Unterlagen zwecks Kinderrente per EMS. Aus Bangkok nach Manchakiri. Die Sendung kam nicht an. Nach einiger Zeit ging ich aufs Postamt ... und siehe da, per Zufall war sie gerade angekommen. Da ich nun die Trackingnummer hatte, schaute ich die im Internat nach. Die Sendung sei vor zwei Wochen ausgeliefert worden, stand da.

Mit freundlichen Grüssen

Thedi
Mein Gott, Thedi.....

Du redest von TRACKING in Thailand.

Ich rede von TRACKING in der SCHWEIZ !

Wenn im TRACKING-REPORT steht :

"Die Sendung wurde an der Adresse der AHV in Genf von
OLIVER ROTH um 14.07 Uhr in Empfang genommen und
bestaetigt"


Was hat das mit der THAI-POST und den THAI's zu tun ?
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thedi
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Re: Stimmrecht für Schweizer im Ausland?

#22

Beitrag von thedi »

Kurt hat geschrieben:Aber bekommt JEMAND ohne Grund seine RENTE nicht und sei es auch nur vorueber gehend..... da ist FERTIG mit LUSTIG.
Zur Ehrrettung der AHV sei noch beigefügt: Der Grund war wohl eine Lebensbestätigung, die nicht termingerecht nach Genf zurück geschickt wurde. Zurück behaltene Zahlungen werden dann, sobald der Fall geklärt ist, anstandslos nach gezahlt.

Die AHV Genf zahlt 800'000 Renten ins Ausland. Nicht nur an Schweizer, sondern an viele ehemalige Gastarbeiter, die wieder in ihre Heimat zurück kehrten, aber von ihrer Arbeitszeit in der Schweiz her einen AHV Rentenanspruch erworben haben. Leider sind nicht alle Länder gleich kooperativ mit Meldungen von Todesfällen an Schweizer Behörden. Die Lebensbestätigungen für Rentner im Ausland haben ihre Berechtigung! Wie lachte doch die ganze Welt, als heraus kam, wie viele Renten in Griechenland an schon längst verstorbene 100-jährige ausgezahlt wurden.

Die Zentrale Ausgleichsstelle der AHV muss also 800'000 Lebensbestätigungen jährlich kontrollieren. Natürlich geht das weitgehend automatisch. Auch das ist sicherlich sinnvoll. Abgesehen davon ist aber bekannt, dass die AHV Probleme mit ihrer Technik haben. Sie Arbeiten noch mit Computern, die sonst wohl nur noch in Museen zu finden sind. Dies liegt auch daran, dass die AHV sehr komische Regeln zur Berechnung von Renten hat - sie stammen noch aus der Zeit vor Computern, als alles von Hand berechnet werden musste. Monate werden z.B. immer mit 30 Tagen gerechnet - das machte Berechnungen von Hand einfacher - aber das macht keine aktuelle Software mit. Also braucht es etwas selbstgestricktes - und das ist veraltet, verpufft und wahrscheinlich etwas amateurhaft zusammengeschustert worden. Eine neue Version der Software wurde vor einem Jahr erstellt - aber nicht abgenommen. Es ist ein Streitfall. Möglicherweise ein weiterer Informatik-Skandal, der vertuscht werden soll. Eine noch bessere Version sei nun in Bearbeitung.

All diese unzeitgemässen Regeln sind in Gesetzen verankert. Unzählige Ausgleichskassen befolgen sie. So einfach lässt sich das nicht ändern. Es bräuchte einen politischen Anstoss. Und wie schwer so etwas gerade bei der AHV ist, sehen wir an der Abstimmung von heute.


Mit freundlichen Grüssen

Thedi
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Damnam
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Re: Stimmrecht für Schweizer im Ausland?

#23

Beitrag von Damnam »

Ich hofe, ich werde diese Probleme mit der Postzustellung später nicht haben.

In den letzten 3 Jahren habe ich sicher über 10 Briefe, normale Couverts mit A-Post, nach Thailand - Nakhon Phanom, Muang NaWa, in ein kleines Kaff geschickt.
Jeder dieser Briefe ist innerhalb von 10 Tagen angekommen. Teils wurden die Briefe halt an Nachbarn vom Empfänger ausgehändigt, weil der Schwiegervater oder die Schwägerin nicht zuhause waren. Hat aber immer gut geklappt.

Naja. dieser Ortsteil Moo 1 ist auch fast nur die Verwandschaft der Familie meiner Frau, da halten eh fast alle fest zusammen.
______________
Chok dee

Damnam
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tom
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Re: Stimmrecht für Schweizer im Ausland?

#24

Beitrag von tom »

Kurt hat geschrieben:Wenn im TRACKING-REPORT steht :

"Die Sendung wurde an der Adresse der AHV in Genf von
OLIVER ROTH um 14.07 Uhr in Empfang genommen und
bestaetigt"
Kurt, ich arbeite beruflich auch sehr viel mit Postsendungen, sei es international oder innerschweizerisch. In den AGB's der Dienstleister steht eigentlich immer das selbe: die elektronische Zustellbestätigung gilt rechtlich als bindend und akzeptiert. Von dem her gesehen kann so ein Fall wie Du ihn beschreibst schlussendlich nie dazu führen, dass Du im Unrecht bist oder jemand Dir deswegen keine Leistungen mehr bieten würde. Sondern es kann höchstens zu einer Verschleppung kommen... was natürlich unter Umständen auch sehr ärgerlich ist.

Nach Thailand senden wir von der Schweiz aus übrigens Dokumentensendungen ausnahmslos per DHL Kurierservice. Aufgrund der Menge die wir täglich ins Ausland verschicken haben wir auch gute Konditionen. Eine Sendung nach Thailand kostet weniger als 25 Franken und wird am übernächsten Tag ausgeliefert. Bei sehr abgelegenen Orten (z.B. ein Dorf in einem sehr ländlichen Gebiet oder eine Insel fernab des Massentourismus) müssen wir noch einen zusätzlichen Bearbeitungsbetrag von 30 Franken bezahlen. Dies kommt aber nur sehr selten vor.

Gruss Tom

Kurt
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Re: Stimmrecht für Schweizer im Ausland?

#25

Beitrag von Kurt »

tom hat geschrieben:
Kurt hat geschrieben:Wenn im TRACKING-REPORT steht :

"Die Sendung wurde an der Adresse der AHV in Genf von
OLIVER ROTH um 14.07 Uhr in Empfang genommen und
bestaetigt"
Nach Thailand senden wir von der Schweiz aus übrigens Dokumentensendungen ausnahmslos per DHL Kurierservice.
.

Gruss Tom
DHL = Spitze, das kann ich nur bestaetigen.

Seit 3 Jahren kommen fuer uns und an andere Adressen
hier in Thailand fast woechentlich Sendungen aus der EU.

Zuerst mit FedEx = Chaos und Arger.
Zustellung hier in TH = ohne "Ankuendigung", obwohl die Tel.-Nr.
des Adressaten drauf. Oft ist da Niemand Zuhause.

KEINE "Zweit-Zustellung". ! :D

Dann auf DHL umgestellt = (fast) perfekt.

DHL-Bangkok weiss, wenn sie mit einer Adresse in einer
Provinz hier in TH "Probleme" haben (meist weil nie Jemand Zuhause ist und
auch nicht telefonisch erreichbar), koennen sie die Sendung an meine
Adresse liefern.

Dann sende ich es mit der THAI-POST = per EMS weiter.

Klappt bestens !

Meist am Uebrnaechsten Tag da.

Rekord : ein Paket von Sri Racha (Chonburi) nach
CHANTHABURI.......war am naechsten Tag da.
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tom
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Re: Stimmrecht für Schweizer im Ausland?

#26

Beitrag von tom »

Was ich an DHL sehr gut finde ist, dass ich bei der Datenerfassung der Sendung (dies machen wir alles selber und geben dem Fahrer die Sendungen dann mit Begleitpapieren nur noch mit) bereits alle Angaben inklusive E-Mail-Adresse des Empfängers eingeben kann. Somit bekommt der Empfänger unmittelbar nach Aufgabe der Sendung eine Mail dass unter meinem Namen eine Sendung an ihn verschickt wurde mit den relevanten Sendungsdaten. Ab jetzt kann der Empfänger bereits in seinem Wohnland mit der dortigen DHL-Vertretung Kontakt aufnehmen (alle Kontaktangaben sind auch schon in der erhaltenen Mail ersichtlich) und einen allenfalls gewünschten Zustellungstermin vereinbaren, sollte er zum angegebenen ungefähren Lieferzeitpunkt nicht zuhause anwesend sein oder nicht warten wollen.

Gruss Tom

PS. Sorry für das off-Topic...
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thedi
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Re: Stimmrecht für Schweizer im Ausland?

#27

Beitrag von thedi »

http://aso.ch/de/information/newsletter ... o-218#a554
Sitzung des Auslandschweizerrates

An der Sitzung des Auslandschweizerrates (ASR), die am 10. März 2018 in Bern stattfand, kamen 74 Delegierte aus der ganzen Welt zusammen. Die jüngsten Entwicklungen im Bereich der Bankbeziehungen für die Fünfte Schweiz und die Debatte über die elektronische Stimmabgabe gehörten zu den Schwerpunkten dieses Tages.

Die kontroverse Debatte über E-Voting führte zu zahlreichen Reaktionen während der Sitzung. Schliesslich beträgt die Anzahl der in einem Stimmregister eingetragenen Auslandschweizer 158'000, was der Anzahl Stimmberechtigter des Kantons Thurgau entspricht. Eine Zahl, die zudem laufend zunimmt. E-Voting ist für diese Bürger häufig die einzige Möglichkeit, ihr demokratisches Recht auszuüben, da die Wahlunterlagen oft zu spät in ihrem Briefkasten landen.

In einer Debatte standen sich Nationalrat Franz Grüter (SVP/ZH), der die parlamentarische Initiative «Moratorium für E-Voting» eingereicht und die Lancierung einer Volksinitiative gegen die elektronische Stimmabgabe angekündigt hat, und Claudia Pletscher, Leiterin Entwicklung und Innovation bei der Post, gegenüber. Letztere betonte: «Sicherheit hat oberste Priorität, und in der Schweiz wird seit über 15 Jahren erfolgreich elektronisch abgestimmt. Die Entwicklung dieses Kanals darf darum nicht gestoppt werden.» Für Franz Grüter ist die Demokratie ein zu wertvolles Gut, um es der Gnade von Hackern zu überlassen, wie er sagte. Nationalrat Carlo Sommaruga (SP/GE), Co-Präsident der parlamentarischen Gruppe Auslandschweizer, betonte, dass es bei allen Kanälen Risiken gebe und dass im Kanton Genf, in dem E-Voting seit 2005 möglich ist, sämtliche Betrügereien ausschliesslich Stimmzettel aus Papier betroffen hätten.

Weitere Informationen: http://www.aso.ch/ASO_Factsheet_E-Voting.pdf
09.04.18, Anne-Catherine Clément, Communications & Marketing
Ich wundere mich darüber, dass sich die SVP so gegen das eVoting stemmt. Natürlich wäre es für einen senkrechten Schweizer schon richtig, wenn er am Sonntag - bevor er zum Schützenverein Treffen geht - mit einem Stumpen im Mund und dem Karabiner am Rücken noch am Stimmlokal seine Bürgerpflicht erledigt. Aber seit wir das Frauenstimmrecht haben, ist das sowieso nicht mehr so richtig stimmig urschweizerisch.

Anderseits vertritt die SVP viele Interessen die Richtung Optimierung und Vereinfachung von Abläufen - auch im Staat gehen. Zudem ist ein Teil der Auslandschweizer SVP freundlich gesinnt. Da gehen denen doch Stimmen verloren, wenn wir die Unterlagen nicht rechtzeitig bekommen. Oder befürchten sie, dass sich mehr Junge in der Schweiz an politischen Prozessen beteiligen würden?

Vielleicht liegt es auch nur am Wort 'Ausland'-Schweizer. Sollte man da einen anderen Begriff suchen? Vielleicht eine Ableitung von der fünften Kolonne die in den 30-er Jahren des letzten Jahrhunderts in aller Munde war, der 'Fünften Schweiz'?
Fünft-Kolonnen-Schweizer statt Auslandschweizer- das wärs wahrscheinlich!


Mit freundlichen Grüssen

Thedi
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ZH-thai-fun
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Re: Stimmrecht für Schweizer im Ausland?

#28

Beitrag von ZH-thai-fun »

thedi hat geschrieben:Vielleicht liegt es auch nur am Wort 'Ausland'-Schweizer. Sollte man da einen anderen Begriff suchen?
... Fahnenflüchtige, Abtrünnige, Ferngesteuerte, Ab-geschiedene oder für Heimweh-Abstimmer Inter- Fern- Mit -länder?
Nur wer Negatives wahr'nimmt, kann auch Positive genießen.
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SomTam
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Re: Stimmrecht für Schweizer im Ausland?

#29

Beitrag von SomTam »

ZH-thai-fun hat geschrieben:
thedi hat geschrieben:Vielleicht liegt es auch nur am Wort 'Ausland'-Schweizer. Sollte man da einen anderen Begriff suchen?
... Fahnenflüchtige, Abtrünnige, Ferngesteuerte, Ab-geschiedene oder für Heimweh-Abstimmer Inter- Fern- Mit -länder?
Aber aber @ZH-thai-fun das kannst Du doch besser, bezw. positvere Synonyme für Ausland-Schweizer ;;)
Es Grüsst
SomTam

Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.
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tom
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Re: Stimmrecht für Schweizer im Ausland?

#30

Beitrag von tom »

Also wenn ich im Rentenalter dann mal auswandern sollte, sei es nun nach Thailand, Griechenland oder Spanien oder wohin auch immer, dann wäre ich wohl ein Wirtschaftsflüchtling in hohem Alter :)

Gruss Tom
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