Stimmrecht für Schweizer im Ausland?

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ZH-thai-fun
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Re: Stimmrecht für Schweizer im Ausland?

#31

Beitrag von ZH-thai-fun »

Also wenn ich nach Indonesien gehen würde wäre ich dann ein "Bule". So wie ich in Thailand ein "Falang" bin. Oder wie ich in Spanien mal ein Jahr ein "NIEmand" war. Spanischer Übername "Nadie"! Oder "Resinencler" unter Eingewanderten. Glück wer nicht "Gringo" genannt wird, so wie in Brasilien ... ;)
("Ohne NIE läuft nichts. Auf diese Formel reduziert sich der bürokratische Teil des Lebens, wenn man in Spanien seinen Hauptwohnsitz nimmt oder einfach nur in Spanien Geschäfte machen will".)
Nur wer Negatives wahr'nimmt, kann auch Positive genießen.
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Colothani
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Re:Auslandschweizer sollen Stimmrecht verlieren

#32

Beitrag von Colothani »

Bin da auf Twitter auf diese Meldung gestossen; -->Auslandschweizer sollen Stimmrecht verlieren
Meine Antwort darauf:
Alternativer Vorschlag: NUR Steuerzahler erhalten das Stimm & Wahlrecht.

click hier Die Studienautoren fordern, dass die Stimmrechts-Regelung von Auslandsschweizern diskutiert wird.

Begründung:
Vergleich mit nicht eingebürgerten Ausländern
Blatter vertritt die Ansicht, dass bei Auslandschweizern der ersten Generation das Stimm- und Wahlrecht angemessen ist, weil ein Teil von ihnen später auch wieder in die Schweiz zurück kehre. Spätestens bei der dritten Generation gebe es aber «kaum noch gute Argumente für die Gewährung des Stimm- und Wahlrechts». Im Extremfall könnte diese Gruppe von Auslandschweizern sogar eine Abstimmung in der Schweiz entscheiden, ohne dass sie je hier gelebt hätten, sagt Blatter, der an der Universität Luzern lehrt. Dies sei umso stossender, weil umgekehrt eine grosse Gruppe von Menschen in der Schweiz – nämlich die nicht eingebürgerten Ausländer - nicht mitentscheiden könnten.
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drfred
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Re: Re:Auslandschweizer sollen Stimmrecht verlieren

#33

Beitrag von drfred »

Colothani hat geschrieben:
Mi 19. Dez 2018, 12:22
Alternativer Vorschlag: NUR Steuerzahler erhalten das Stimm & Wahlrecht
nicht ganz neu, dein vorschlag: https://de.wikipedia.org/wiki/Zensuswahlrecht

als nie in deutschland gelebt habender ausslandsdeutscher habe ich auch kein stimm- und wahlrecht in der väterlichen heimat.
zumindest defacto. denn der aufwand den ich betreiben muss um an bundestagswahlen teilzunehmen, kommt fast einem auschluss gleich.
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thedi
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Re: Stimmrecht für Schweizer im Ausland?

#34

Beitrag von thedi »

ich habe den Artikel in einer Zeitung auch gesehen und finde die Ideen durchaus vernünftig.

Tatsächlich habe ich mir schon mehrmals überlegt, ob ich überhaupt noch an Wahlen und Abstimmungen teilnehmen sollte. Ich lebe in Thailand und es besteht kein Plan B oder C um je wieder in die Schweiz zurück zu kehren. Warum soll ich dann dort am Steuerrad mit drehen?

Noch extremer ist es mit unserer Tochter. Sie war nie in der Schweiz, spricht keine der Landessprachen - aber hätte das Stimm- und Wahlrecht? "Hätte" - kunjunktiv - weil sie nichts davon weiss und es ihr auch egal wäre.

---

Auch Colothanis Vorschlag sollte man unvoreingenommen diskutieren. Das Gewicht von Stimmen nach dem Einsatz für die Schweiz gewichten? Einsatz könnte nicht auf nur finanziell beschränkt werden. Ich könnte mir ein Punktesystem von 0 (unsere Tochter) bis 5 (ein unbescholtener Schweizer Steuerzahler) mit Zwischenstufen (z.B. 2 für einen integrierten Ausländer) vorstellen. Irgend so was?

In der jetzigen Situation haben wir gewöhnliche Bürger mit Stimmrecht, deren Stimme wenig ausmacht. Anderseits Politiker oder Leute die sich politisch engagieren, deren Meinung viel mehr Einfluss hat. Zudem Lobbyisten deren Interessen in der Gesetzgebung eine viel zu grosse Rolle spielen.

Das Argument "jeder Mensch hat genau eine Stimme" ist heute schon nicht wahr.


Mit freundlichen Grüssen

Thedi

grunder9
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Re: Stimmrecht für Schweizer im Ausland?

#35

Beitrag von grunder9 »

Es ging bei dieser Frage eher um Ausland-Schweizer der 2. und 3. Generation. Ich bin der der Meinung, dass ausgewanderte Schweizer ihr Stimmrecht behalten sollten. Den ein guter Teil von Ihnen kehrt ja wieder in die CH zurück oder es nicht auszuschliessen, dass sie es tun.
Für Ausland-Schweizer der 2. und 3. Generation dürften die Hürden für das Stimmrecht schon etwas höher sein. Hier wäre z.B. ein längerer CH-Aufenthalt ein Voraussetzungs-Möglichkeit und/oder die Kenntnisse einer der Landessprachen. Insbesondere wenn man berücksichtigt, dass Migranten der 2. und 3. Generation das Stimmrecht auch nicht so einfach erhalten. Und die leben seit ihrer Geburt in der CH!
Freundliche Grüsse
grunder
Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren.
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drfred
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Re: Stimmrecht für Schweizer im Ausland?

#36

Beitrag von drfred »

sich mit dem thema auseinanderzusetzen und darüber zu diskutieren ist völlig legitim.

ich sehe aber hier die notwendigkeit nicht, jemandem etwas wegzunehmen und seine rechte zu beschneiden. resp. ich sehe keinen zu behebenden misstand in der aktuellen situation. es ist ja überhaupt nicht der fall, dass ausslandschweizer mit ihren (allfälligen) teilnahmen an wahlen und abstimmungen diese in irgendeiner art und weise negativen beeinträchtigen oder untragbar hohe kosten verursachen würden.
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Michaleo
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Re: Stimmrecht für Schweizer im Ausland?

#37

Beitrag von Michaleo »

drfred hat geschrieben:
Do 20. Dez 2018, 14:13
ich sehe aber hier die notwendigkeit nicht, jemandem etwas wegzunehmen und seine rechte zu beschneiden. resp. ich sehe keinen zu behebenden misstand in der aktuellen situation.
Ich auch nicht.

Ich bin froh um jede Stimme an den Wahlen, und um eine hohe Stimmbeteiligung. Auch Drittgeneratiönler können sich für Politik interessieren, warum auch nicht, wenn sie eine der Landessprachen lesen können?
Freundliche Grüsse L-)
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Somai
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Re: Stimmrecht für Schweizer im Ausland?

#38

Beitrag von Somai »

Schlechte Nachricht für Auslandschweizer, die aufs E-Voting warten...
https://www.onlinepc.ch/internet/schwei ... nzseitig=1
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thedi
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Re: Stimmrecht für Schweizer im Ausland?

#39

Beitrag von thedi »

https://www.tagesanzeiger.ch/sonntagsze ... y/25930440

Für eVoting wurden Bedingungen formuliert, welche mit dem bestehenden Papier-System bei weitem nicht erfüllt werden:
Damit elektronische Abstimmungssysteme den Ansprüchen unserer Demokratie genügen, müssen sie das Stimmgeheimnis garantieren. Gleichzeitig müssen sie die Nachprüfung ermöglichen, ob die Stimmen korrekt erfasst sind. Im Fachjargon heisst das «die universelle Verifizierbarkeit». Sie ist nichts anderes als die Quadratur des Kreises.
Auch beim Stimmzettel-System kann niemand kann kontrollieren, ob seine Stimme richtig gezählt wurde.

Aus meiner Sicht harzt das eVoting nicht an der Machbarkeit, sondern am Willen das zu machen.

Offensichtlich jonglieren aber auch die Befürworter mit falschen Zahlen. Sie behaupten, dass ohne eVoting jeder 5 Schweizer de facto von der Beteiligung an politischen Entscheidungsprozessen ausgeschlossen sei. Tatsächlich lebt jeder 5. Mensch mit Schweizer Pass im Ausland, aber nur die wenigsten haben sich im Stimmregister eingetragen:
(Die Zahl der Betroffenen ist übrigens völlig übertrieben. Es gibt 140'000 Auslandschweizer im Stimmregister und 5,5 Millionen stimmberechtigte Schweizerinnen und Schweizer. Es ist also nicht jeder 5., sondern jeder 40. betroffen.)

Mit freundlichen Grüssen

Thedi
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