Ich gebe Dir mit dieser Einschätzung sogar recht, Thedi. Aber ab welcher Einwohnerzahl in einem Ort kennt man die Antragssteller denn noch? Und mit kennen meine ich nicht ein 5-minütiges Vorstellungsgespräch an einer Gemeindesitzung. Ich denke schon in einem Dorf mit ein paar 1000 Einwohnern ist dies bereits nicht mehr gewährleistet. Und je kleiner der Ort ist, desto grösser ist auch die Willkür dass jemand wegen einer Bagatelle nicht eingebürgert wird.Thedi hat geschrieben:Anderseits ist es oft - gerade bei Einbürgerungen zum Beispiel - vorteilhaft wenn Entscheidungen von Leuten getroffen werden, welche die Antragsteller kennen. In kleinen Gesellschaften funktioniert das eher. In grösseren Gesellschaften wird anonym, aufgrund von Akten entschieden - das ist nicht unbedingt besser.
Ob das zentral sein muss kann ich nicht beurteilen. Aber ich finde es müssen Anforderungen vorhanden sein die zu erfüllen sind. Und diese müssen für alle Antragssteller gleich sein. Dies ist heute klar nicht der Fall. Ein Ja/Nein-"Schalter" ist manchmal vielleicht auch gar nicht das schlechteste. Gerade Ausländer wären vermutlich oft froh wenn genau klar wäre, was von ihnen erwartet wird und welchen Leitplanken sie folgen können/müssen.Thedi hat geschrieben:Wenn ich Dich richtig verstanden habe, würdest Du es vorziehen, wenn Einbürgerung ein Verwaltungsakt wäre, die zentral für die ganze Schweiz von einer einzigen Behörde aufgrund von klaren Bedingungen erledigt wird.
Ich sähe dabei aber auch Nachteile. Es würde bürokratisch, aufgrund von Akten entschieden. Ein Polizeireport wegen Drogenkonsum hätte dann vielleicht eine Ja/Nein Schalter Wirkung. Eine Rekurskommision wäre an dieselben Vorgaben gebunden ... Orwell - oh Graus ...
Gruss Tom