Das wird der Anwalt auch tun, wenn er eine Chance sieht, einen Freispruch zu erwirken.
Immer langsam! Das ist immer und alles immer eine Frage des Geldes! Das darf man nie vergessen.
Keine Arme, keine Kekse.
Beitrag von Fredfeuerstein »
Das wird der Anwalt auch tun, wenn er eine Chance sieht, einen Freispruch zu erwirken.
Ist es in der Schweiz nicht.Fredfeuerstein hat geschrieben:Das ist immer und alles immer eine Frage des Geldes!
Beitrag von ZH-thai-fun »
Stimmt ... http://www.bger.ch/jurisdiction-rechtMichaleo hat geschrieben: Ist es in der Schweiz nicht.
Beitrag von Fredfeuerstein »
Die Frau sei die einzige Bezugsperson des Getöteten, die kein vollständiges Alibi für die Tatzeit hatte
Prozesskostenhilfe wird auch für höhere Instanzen gewährt.Fredfeuerstein hat geschrieben:Bei uns in D gibts sowas auch, nennt sich Prozesskostenbeihilfe und wird, glaube ich, jenen gewährt, die kein Geld haben aber gute Aussichten, einen Prozess zu gewinnen. Soweit ich weiß, gibt es das aber nur für die erste Instanz. Also bis zum Bundesgerichtshof, oder auch nur in die zweite Instanz, mit Prozesskostenbeihilfe, das geht hier nicht.
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