13 Jahre Gefängnis für Thailänderin

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Fredfeuerstein
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Re: 13 Jahre Gefängnis für Thailänderin

#11

Beitrag von Fredfeuerstein »

Das wird der Anwalt auch tun, wenn er eine Chance sieht, einen Freispruch zu erwirken.

Immer langsam! Das ist immer und alles immer eine Frage des Geldes! Das darf man nie vergessen.
Keine Arme, keine Kekse.
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Michaleo
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Re: 13 Jahre Gefängnis für Thailänderin

#12

Beitrag von Michaleo »

Fredfeuerstein hat geschrieben:Das ist immer und alles immer eine Frage des Geldes!
Ist es in der Schweiz nicht.
Wenn ein Verfahren Aussicht auf Erfolg hat, erhält sie, falls sie nicht über genügend Mittel verfügt, UP, unentgeltliche Prozessführung. Aber sie war offenbar schon zuoberst, beim Bundesgericht, angekommen. Manchmal machen die Anwälte den Verurteilten auch Hoffnung, und nicht immer berechtigterweise.
Freundliche Grüsse L-)
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ZH-thai-fun
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Re: 13 Jahre Gefängnis für Thailänderin

#13

Beitrag von ZH-thai-fun »

Michaleo hat geschrieben: Ist es in der Schweiz nicht.
Stimmt ... http://www.bger.ch/jurisdiction-recht
Nur wer Negatives wahr'nimmt, kann auch Positive genießen.

Fredfeuerstein
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Re: 13 Jahre Gefängnis für Thailänderin

#14

Beitrag von Fredfeuerstein »

Bei uns in D gibts sowas auch, nennt sich Prozesskostenbeihilfe und wird, glaube ich, jenen gewährt, die kein Geld haben aber gute Aussichten, einen Prozess zu gewinnen. Soweit ich weiß, gibt es das aber nur für die erste Instanz. Also bis zum Bundesgerichtshof, oder auch nur in die zweite Instanz, mit Prozesskostenbeihilfe, das geht hier nicht.

Dauwing
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Re: 13 Jahre Gefängnis für Thailänderin

#15

Beitrag von Dauwing »

in vielen Fällen lassen die Richter bei ihren Überlegungen Dinge mit einfliessen,
die man als mittelbare Indizien bezeichnen kann,
aber in der Urteilsbegründung als solche nicht erwähnt werden.

1.
26 Schläge = Beziehungstat (Opfer und Täter kennen sich)

2.
die Spur des Geldes - wer profitiert,
oder
wer hatte ein Rache Motiv

3.
Bewegungsprofile aller Beteiligten, anhand Handydaten


Beim letzten Punkt war die Täterin ev. im fraglichen Handymast eingeloggt, die Sendestärke ihres Handys lassen auf eine Entfernung zum Sendemast hindeuten,
wo der Tatort genau in den gezogenen Abstandskreis vom Sendemast passt.
Wer eine STraftat mit Handy am Körper begeht, ist selber schuld,
er müsste sich dann schon ein Alibi besorgen, dass in der selben Distanz zum Sendemast liegt, wie der Tatort.
Die Frau sei die einzige Bezugsperson des Getöteten, die kein vollständiges Alibi für die Tatzeit hatte
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Westfale
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Re: 13 Jahre Gefängnis für Thailänderin

#16

Beitrag von Westfale »

Fredfeuerstein hat geschrieben:Bei uns in D gibts sowas auch, nennt sich Prozesskostenbeihilfe und wird, glaube ich, jenen gewährt, die kein Geld haben aber gute Aussichten, einen Prozess zu gewinnen. Soweit ich weiß, gibt es das aber nur für die erste Instanz. Also bis zum Bundesgerichtshof, oder auch nur in die zweite Instanz, mit Prozesskostenbeihilfe, das geht hier nicht.
Prozesskostenhilfe wird auch für höhere Instanzen gewährt.
Eine Bewilligung abhäng von den Erfolgsaussichten ist nur bei eigenen Klagen gegeben, zum Beispiel wenn jemand eine Behörde verklagt.
Bei Straftaten wie Mord wird ein Pflichtverteidiger gewährt, der natürlich auch finanziert wird, wenn sich der Beschuldigte das nicht selber leisten kann.

Speziell die US-Justiz hat das Image, dass der Geldbeutel über Freispruch oder elektrischen Stuhl entscheidet. Aber auch bei uns hängt ein Prozessausgang nicht unwesentlich von der Qualität und vor allem dem Engagement des Verteidigers ab. Ein Beispiel ist der Kachelmannprozess, da wurden sogar innerhalb des Prozesses die Rechtsanwälte gewechselt, weil Kachelmann sich mit einem anderen Anwalt bessere Chancen versprach.


... wie anfangs von mir gesagt - ich bin froh kein Richter zu sein. Aber irgendjemand muss es ja getan haben. Meistens ist es ja so, wie es scheint und die Indizien haben recht - aber nicht immer. Ein Urteil, das auf echten Beweisen basiert, ist immer besser.
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