13 Jahre Gefängnis für Thailänderin
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13 Jahre Gefängnis für Thailänderin
Tagi
Eine Thailänderin namens Jitchote H., 57, muss 13 Jahre ins Gefängnis, weil sie den Vater ihres Partners getötet habe. Beweise gibt es nicht. Trotzdem ist sie letztinstanzlich wegen Tötung verurteilt worden. (Foto: "Blick")
Die Thailänderin hatte am 11. März 2014 in Zürich-Altstetten den Vater ihres Partners mit einem Gegenstand 26 Mal auf den Kopf geschlagen. Der 77-jährig starb in seiner Wohnung an den Verletzungen. Die Tatwaffe wurde nie gefunden – vermutlich war es ein Hammer. Die Frau hat die Tat immer bestritten. Es gab keine DNA-Spuren, und es wurde nichts gestohlen.
Trotzdem ist die Frau vom Bezirksgericht Zürich und vom Obergericht wegen vorsätzlicher Tötung zu 13 Jahren Freiheitsentzug verurteilt worden. Das Urteil erfolgte anhand von Indizien. Der Staatsanwalt war überzeugt, dass die Vergangenheit die Frau wieder eingeholt habe. Er sprach von einem Déjà-vu der unglaublichen Art. Schon früher war die Frau in Trennungssituationen völlig ausgerastet und hatte die damaligen Partner attackiert.
Eine Thailänderin namens Jitchote H., 57, muss 13 Jahre ins Gefängnis, weil sie den Vater ihres Partners getötet habe. Beweise gibt es nicht. Trotzdem ist sie letztinstanzlich wegen Tötung verurteilt worden. (Foto: "Blick")
Die Thailänderin hatte am 11. März 2014 in Zürich-Altstetten den Vater ihres Partners mit einem Gegenstand 26 Mal auf den Kopf geschlagen. Der 77-jährig starb in seiner Wohnung an den Verletzungen. Die Tatwaffe wurde nie gefunden – vermutlich war es ein Hammer. Die Frau hat die Tat immer bestritten. Es gab keine DNA-Spuren, und es wurde nichts gestohlen.
Trotzdem ist die Frau vom Bezirksgericht Zürich und vom Obergericht wegen vorsätzlicher Tötung zu 13 Jahren Freiheitsentzug verurteilt worden. Das Urteil erfolgte anhand von Indizien. Der Staatsanwalt war überzeugt, dass die Vergangenheit die Frau wieder eingeholt habe. Er sprach von einem Déjà-vu der unglaublichen Art. Schon früher war die Frau in Trennungssituationen völlig ausgerastet und hatte die damaligen Partner attackiert.
Freundliche Grüsse
Re: 13 Jahre Gefängnis für Thailänderin
Ob die Dame nun schuldig oder unschuldig ist, kann ich nicht beurteilen. Aber das Ausrasten mit Todesfolge oder schweren Verletzungen bei Beziehungsproblemen ist in Thailand an der Tagesordnung.
Freundliche Grüsse
grunder
Freundliche Grüsse
grunder
Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren.
Re: 13 Jahre Gefängnis für Thailänderin
Ich habe mir dies auch gedacht. Wenn schon keine Tatwaffe und keine DNA gefunden wurde, dann ist eine Urteilsverkündigung wegen Tötung schon krass.Roger72 hat geschrieben:Habe den Fall in den Medien aufmerksam verfolgt. Eine seltsame Geschichte und eine Verurteilung aufgrund von Indizien ist immer ein B-Schuldspruch.
Gruss Tom
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Re: 13 Jahre Gefängnis für Thailänderin
Bei solchen Fällen bin ich froh kein Richter oder Jurist zu sein.
Meist gelangt nie der Fall in seiner Gesamtheit in die Öffentlichkeit.
In der Anklageschrift, die der Staatsanwaltschaft und den Richtern vorliegt, steht mehr als in Presseartikeln.
Ein melancholisches Bild einer nicht unattraktiven Frau erzeugt Emotionen, man denkt unterbewusst: Das hat die doch bestimmt nicht gemacht.
Anders sehe es aus, wenn dort das Bild einer blutüberströmten Frau mit einem Hammer in der Hand wäre. Hardliner würden rufen: Schlüssel wegschmeißen.
Meist ist an den Indizien was dran, aber es sind nur Indizien, keine Beweise - in dubio reo (im Zweifel für den Angeklagten) galt schon bei den alten Römern. Unter dem Aspekt wirkt eine Haftstrafe von 13 Jahren auf mich sehr lang.
Meist gelangt nie der Fall in seiner Gesamtheit in die Öffentlichkeit.
In der Anklageschrift, die der Staatsanwaltschaft und den Richtern vorliegt, steht mehr als in Presseartikeln.
Ein melancholisches Bild einer nicht unattraktiven Frau erzeugt Emotionen, man denkt unterbewusst: Das hat die doch bestimmt nicht gemacht.
Anders sehe es aus, wenn dort das Bild einer blutüberströmten Frau mit einem Hammer in der Hand wäre. Hardliner würden rufen: Schlüssel wegschmeißen.
Meist ist an den Indizien was dran, aber es sind nur Indizien, keine Beweise - in dubio reo (im Zweifel für den Angeklagten) galt schon bei den alten Römern. Unter dem Aspekt wirkt eine Haftstrafe von 13 Jahren auf mich sehr lang.
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Re: 13 Jahre Gefängnis für Thailänderin
Nach Abzug des Drittels wegen guter Führung wird es so aussehen, dass sie mit 65 aus der Strafanstalt entlassen wird.Jitchote H., 57, muss 13 Jahre ins Gefängnis
Dann kann sie die AHV- Rente beantragen (im Gefängnis wird die nicht ausbezahlt).
Freundliche Grüsse
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Re: 13 Jahre Gefängnis für Thailänderin
Beitrag von ZH-thai-fun »
Wovon die Justiz und vor allem die Medien profitieren. Dass hat System ... Die Justiz versperren, die Medien verzerren um die Story Medienwirksam zu machen. Wobei der Skandal bedürftige Konsument da auch nicht so unschuldig ist.Westfale hat geschrieben: ... Meist gelangt nie der Fall in seiner Gesamtheit in die Öffentlichkeit. ...
Nur wer Negatives wahr'nimmt, kann auch Positive genießen.
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Re: 13 Jahre Gefängnis für Thailänderin
Meine Erfahrung ist eher, dass die Justiz wegen dem Datenschutz, dem Schutz der Persönlichkeit und aus Sicherheitsgründen nicht alles erzählen darf und die Medien heutzutage aus Kostengründen grottenschlecht recherchieren.
Freundliche Grüsse
Re: 13 Jahre Gefängnis für Thailänderin
Ich habe immer Mühe, wenn an Stammtischen und Kommentarspalten über Urteile und Richter gelästert und gegeifert wird.
Fakt ist, dass wir Durchschnittsbürger weder die Akten und Fakten jeweils kennen, noch haben wir am Prozess teilgenommen.
Wir kennen lediglich, im besten Fall, jeweilige oberflächliche Pressemeldungen und Mutmassungen der Medienleute.
Wir können die Fälle demzufolge doch nicht wirklich beurteilen.
Ich gehe davon aus, dass in einem Indizienprozess eben diese Indizien erdrückend gewesen sein müssen, wenn ein solches Urteil gefällt wurde.
Entspricht das Urteil nicht den Indizien, ist es gar skandalös, hat die Frau, resp. ihr Anwalt, ja die Möglichkeit den Fall an die nächsthöhere Instanz weiter zu ziehen. Auch ich kenne mich nicht aus: In der Tagi-Mitteilung steht letztinstanzlich: Ist das Obergericht wirklich die letzte Instanz? Ich dachte, ein Tötungsdelikt könne bis vor Bundesgericht gebracht werden?
Das wird der Anwalt auch tun, wenn er eine Chance sieht, einen Freispruch zu erwirken.
Oder die Beklagten werden sich mit entlastenden Fakten an die Öffentlichkeit (Medien) wenden.
Fakt ist, dass wir Durchschnittsbürger weder die Akten und Fakten jeweils kennen, noch haben wir am Prozess teilgenommen.
Wir kennen lediglich, im besten Fall, jeweilige oberflächliche Pressemeldungen und Mutmassungen der Medienleute.
Wir können die Fälle demzufolge doch nicht wirklich beurteilen.
Ich gehe davon aus, dass in einem Indizienprozess eben diese Indizien erdrückend gewesen sein müssen, wenn ein solches Urteil gefällt wurde.
Entspricht das Urteil nicht den Indizien, ist es gar skandalös, hat die Frau, resp. ihr Anwalt, ja die Möglichkeit den Fall an die nächsthöhere Instanz weiter zu ziehen. Auch ich kenne mich nicht aus: In der Tagi-Mitteilung steht letztinstanzlich: Ist das Obergericht wirklich die letzte Instanz? Ich dachte, ein Tötungsdelikt könne bis vor Bundesgericht gebracht werden?
Das wird der Anwalt auch tun, wenn er eine Chance sieht, einen Freispruch zu erwirken.
Oder die Beklagten werden sich mit entlastenden Fakten an die Öffentlichkeit (Medien) wenden.
Re: 13 Jahre Gefängnis für Thailänderin
Schande... oh je...
Habe noch ein wenig zum Fall gegoogelt und gesehen, dass das Urteil ja vom Bundesgericht, nicht vom Obergericht gefällt wurde...
Gehe also davon aus, dass, wenn drei Instanzen zum gleichen Schluss gekommen sind, das Urteil wohl naheliegend war.
Ich habe immer noch Vertrauen in unseren Rechtsstaat!
Habe noch ein wenig zum Fall gegoogelt und gesehen, dass das Urteil ja vom Bundesgericht, nicht vom Obergericht gefällt wurde...
Gehe also davon aus, dass, wenn drei Instanzen zum gleichen Schluss gekommen sind, das Urteil wohl naheliegend war.
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Zuletzt geändert von Bruninho am Sa 17. Jun 2017, 12:31, insgesamt 1-mal geändert.
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