Betrug mit Thailand-Tickets

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tom
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Re: Betrug mit Thailand-Tickets

#41

Beitrag von tom »

Nein, das eine hat nichts mit dem anderen zu tun, Bruninho. Der Garantiefonds oder die Kundengeldabsicherung ist dann zuständig, wenn das Reisebüro in welchem Dein Freund gebucht hat seine Leistungen nicht mehr hätte erbringen können.

Dein Freund hat bei TUI Suisse gebucht und bei TUI Suisse steht in den AGB's, welcher Dein Freund bei der Buchung sicher erhalten hat und damit einverstanden war, unter Punkt 10.1.2 unter anderem folgendes:
Nichtdurchführung einer Reise

Liegen Gründe vor, welche die Durchführung einer Reise
verunmöglichen, wie höhere Gewalt, kriegerische Ereignisse,
Unruhen, Streiks, behördliche Massnahmen, Konkurs des
Leistungserbringers, oder Verweigerung von Landerechten,
Bewilligungen etc. oder Umstände, die aus unserer Sicht
zur Gefährdung von Leben und Gesundheit führen könnten,
haben wir als Veranstalter das Recht, die Reise auch kurzfristig
zu annullieren. Wir bemühen uns in diesem Fall, Ihnen
eine Ersatzlösung anzubieten. Ist ein Ersatzprogramm nicht
möglich oder verzichten Sie darauf, erstatten wir Ihnen die
bereits geleisteten Zahlungen zurück. Ein Anspruch auf die
Durchführung eines Ersatzprogramms besteht nicht. Schadenersatzansprüche
wegen Nichterfüllung des Vertrages sind
ausgeschlossen.
Um solche Fälle abzusichern ist eine Reise- und Annullationskostenversicherung abzuschliessen, welche der Kunde - also Dein Freund - direkt mit einer Versicherung abzuschliessen hat. Oder er hätte es auch über TUI Suisse machen können, die bieten verschiedene Versicherungen an und weisen auch in den AGB's darauf hin.

Ich arbeite nicht bei TUI Suisse, sondern bei der Konkurrenz. Aber ich sehe nicht was TUI Suisse da falsch gemacht hätte. Im Gegenteil, sie haben sich rechtzeitig darum bemüht, Deinem Freund eine Alternative anzubieten. Dass er selber ein günstigeres Angebot vor Ort gefunden hat ist gut. Allerdings: hätte er eine Reiseversicherung für wenig Geld abgeschlossen, dann hätte er auch diese Kosten nicht tragen müssen.

Was Dein Freund aber meiner Meinung nach von TUI Suisse hätte einfordern müssen ist der Preis für den nicht durchgeführten und von ihm nicht beanspruchten Rückflug. Ich kenne hier aber die Details natürlich nicht.

Nochmals: Der Garantiefonds stellt sicher, dass Kunden vor oder während ihrer Urlaubsreise infolge Insolvenz des Reisevertragspartners keinen finanziellen Schaden erleiden. Also der im Bericht der Berner Zeitung erwähnte Kunde welcher CHF 11'000 für eine Malediven-Reise bezahlte, würde sein Geld zurück erhalten. Oder jemand der bei Den's Travelshop seinerzeit Thailand-Flugtickets gekauft hat, hätte keinen finanziellen Schaden erlitten.

Gruss Tom
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