Ausland-SCHWEIZER = Zweit-Klassig ?!

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ZH-thai-fun
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Re: Ausland-SCHWEIZER = Zweit-Klassig ?!

#11

Beitrag von ZH-thai-fun »

Kurt hat geschrieben:... Mein Gott. Was ist aus dieser Welt geworden ?!


Stell das Bier warm, zieh die Spagetti lang mach eine polonaise blankenese dazu und kühl dein Raum. Ich kommen bald ... :D
Nur wer Negatives wahr'nimmt, kann auch Positive genießen.
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SomTam
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Re: Ausland-SCHWEIZER = Zweit-Klassig ?!

#12

Beitrag von SomTam »

Salü Kurt

kann leider nichts beitragen, da ich in der Schweiz lebe, aber selbst hier haben wir eine Zwei-Klassengesellschaft oder sogar mehr, dies wurde mir schon in er Schulzeit bewusst bezw. aufgezeigt und bis heute habe ich nichts anderes festgestellt.
Es Grüsst
SomTam

Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.
Albert Einstein
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thaithom
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Re: Ausland-SCHWEIZER = Zweit-Klassig ?!

#13

Beitrag von thaithom »

@Kurt
In Deinen Fallbeispielen ist alles, was Du als Fakten ansehen magst, bestenfalls ein Ergebnis oder eine Folge von Fakten.

Als Beispiel:

Statt wie gewohnt am 8. oder 9. wurde meine AHV im August erst am 10. ausbezahlt. Dies ist jetzt bereits zum zweiten Mal passiert.

Der beauftragte Anwalt winkte ab. Keine Chance, gegen die Ausgleichskasse anzukämpfen.

Im ersten Teil stehen vier Fakten:
AHV
1x August
1x vorher
1-2 Tage verspätet

Wenn Du nun aus "zweimal" "mehrmals" machst und nur den zweiten Teil mit dem Anwalt schreibst, hat das nichts mit Fakten zu tun.

Das ist dann Steintisch in Reinkultur.
Gruss Thomas
"Kun Chang"
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Udo Nthani
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Re: Ausland-SCHWEIZER = Zweit-Klassig ?!

#14

Beitrag von Udo Nthani »

Aber scheinbar ist das Thema :

KULTUR-Unterschiede = Scheissloch eher gefragt.

Auch dass alle THAI's faul sind und sich aus der "Verantwortung stehlen".

Mein Gott. Was ist aus dieser Welt geworden ?!

Naja ob die AHV nun am 8. oder am 10. des Monats ausbezahlt wird ist nun aber auch nicht weltbewegend! Dann heisst es halt mal 2 Tage Bananen futtern..., bis der CH Batzen dann kommt.
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Michaleo
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Re: Ausland-SCHWEIZER = Zweit-Klassig ?!

#15

Beitrag von Michaleo »

Bezüglich des Auszahlungsdatums gibt es keine Rechtssicherheit auf den Tag genau.
In der Regel müssen solche Leistungen in nützlicher Frist fliessen, das ist ein dehnbarer Begriff.
Kommt halt auch immer darauf an, ob ein Wochenende dazwischen ist.
Man sollte nicht vergessen, welche unglaubliche Menge an geld da verschoben wird, das hat auch eine logistische Seite.
Freundliche Grüsse L-)
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Udo Nthani
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Re: Ausland-SCHWEIZER = Zweit-Klassig ?!

#16

Beitrag von Udo Nthani »

Und um zum Thema zurück zu kommen, mir ist bei mir im Dorf in der Thai Pampas ein Fall bekannt, wo der Sohn (ca. 23 Jahre alt) eines CH Auswanderers (Lug Krüng) mit CH Pass, der offensichtlich körperlich und geistig Behindert ist, sozial oder IV Leistungen aus der Schweiz verwehrt bleiben.

Kenne aber keine Details warum NICHT bezahlt wird. Der Vater hat mir aber versichert, es schriftlich schon mehrmals beantragt zu haben.

Eine Lösung wäre dem CH Staat "zu drohen", dass Papa mit Sohn mit dem nächsten Flieger in die Schweiz einreist, sich dort nieder lässt um dann dort Sozialleistungen für Papa und IV für den Sohn zu beantragen, dies wäre für die Schweiz sicher um ein Mehrfaches teuerer..., aber eben ich kenne die Facts zu dem Fall nicht!

Gruss Jan
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thaithom
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Re: Ausland-SCHWEIZER = Zweit-Klassig ?!

#17

Beitrag von thaithom »

@Udo Nthani
@Michaleo

Herrje, das war ja nur ein fiktives Beispiel.
Damit wollte ich nur aufzeigen, wie man aus einer Tigermücke einen Steintischelefanten machen kann.
Gruss Thomas
"Kun Chang"
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Michaleo
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Re: Ausland-SCHWEIZER = Zweit-Klassig ?!

#18

Beitrag von Michaleo »

thaithom hat geschrieben:Damit wollte ich nur aufzeigen, wie man aus einer Tigermücke einen Steintischelefanten machen kann.
Ach so 555! Das hatte ich nicht begriffen.
Aber Du hast natürlich vollkommen recht.
Viel öfters ist des Pudels Kern aber, dass die Leute nicht realisieren, dass die Versicherungen nach Versicherungsrecht auszahlen und nicht, wie die Sozialhilfe, nach Bedürftigkeit.

In Jans Fall z.B. müsste der IQ bestimmt werden können.
Vielfach können auch Menschen mit niedrigem IQ nachgeschult werden, und oft sind sie darauf in einem geschützten Arbeitsplatz durchaus fähig, zu arbeiten. Somit hat Jan recht, dass der Junge in die Schweiz ziehen müsste, damit diese Abklärungen gemacht und die Massnahmen vollzogen werden können. In Thailand geht das höchstwahrscheinlich nicht.
Freundliche Grüsse L-)
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chang58
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Re: Ausland-SCHWEIZER = Zweit-Klassig ?!

#19

Beitrag von chang58 »

Aber scheinbar ist das Thema :
KULTUR-Unterschiede = Scheissloch eher gefragt.

Auch dass alle THAI's faul sind und sich aus der "Verantwortung stehlen".

Mein Gott. Was ist aus dieser Welt geworden ?!
Kurt da muss ich dir vollkommen Recht geben was diese Aussagen betreffen.
Ist schon traurig was dieser Member so teilweise von sich gibt. Ist meine Meinung.
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Michaleo
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Re: Ausland-SCHWEIZER = Zweit-Klassig ?!

#20

Beitrag von Michaleo »

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