Motorradfahren auf Samui


Werner
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Re: Motorradfahren auf Samui

#51

Beitrag von Werner »

Unfallversicherung in Deutschland:
1. Vom Arbeitgeber wird in der Regel die Berufsgenossenschaft als Unfall versicherung bezahlt. Die gilt dann für alle Arbeitsunfäll auch auf dem Weg zur und von der Arbeit, sie zahlt nicht in den Ferien auf Samui. Die würde später wahrscheinlich für die Reha zahlen um den Arbeitnehmer wieder arbeitsfähig zu machen.
2. Von einigen Arbeitgebern wird eine Unfallversicherung für alle Unfälle bezahlt, habe ich persönlich noch nie erlebt aber ein Bekannter.
3. Privat Unfallversicherung zahlt bei allen Unfällen.

Selbstständige müssen nachweisen dass sie beruflich unterwegs sind damit die Berufsgenossenschaft zahlt, also Fahrt zum Kunden, Einkaufen für die Firma usw.

Deutsche Auslands KV: ??? Es ist interessant, dass die bei Unfällen nicht zahlen soll. Muss ich unbedingt prüfen.

Gruß, Werner.

grunder9
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Re: Motorradfahren auf Samui

#52

Beitrag von grunder9 »

Michaleo hat geschrieben: Noch eine kleine Beifügung: eine Krankenversicherung hätte ihm, wenn er Schweizer mit einem Fahrausweis gewesen wäre, auch nichts genützt.
Die Versicherung unterscheidet nämlich zwischen Krankheit und Unfall. Die Unfallversicherung wird bei Schweizer, die angestellt sind, vom Arbeitgeber bezahlt. Personen, die arbeitslos geworden sind und die Zeit bis zur nächsten Anstellung mit einem Urlaub in Samui überbrücken - das gibt es oft bei Temporärangestellte - müssen daher unbedingt das Unfallrisiko zusätzlich bei ihrer Krankenkasse versichern lassen.
Nach Beendigung einer Arbeitsstelle (Kündigung oder Pensionierung) kann man sich auf Verlangen bis 3 Monate weiterhin gegen Unfall bei der Versicherung des Ex-Arbeitgeber versichern lassen.
Freundliche Grüsse
grunder
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Adi
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Re: Motorradfahren auf Samui

#53

Beitrag von Adi »

Michaleo hat geschrieben:das gibt es oft bei Temporärangestellte - müssen daher unbedingt das Unfallrisiko zusätzlich bei ihrer Krankenkasse versichern lassen.
Auch wenn ich kein grosser Freund der SUVA bin, aber um Lücken zu vermeiden müssen Temporärangestellte zwingend bei der SUVA gegen Unfall versichert werden.
grunder9 hat geschrieben:Nach Beendigung einer Arbeitsstelle (Kündigung oder Pensionierung) kann man sich auf Verlangen bis 3 Monate weiterhin gegen Unfall bei der Versicherung des Ex-Arbeitgeber versichern lassen.
Bei der SUVA sind es sogar bis zu sechs Monate...
https://www.suva.ch/de-ch/versicherung/ ... rsicherung
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tom
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Re: Motorradfahren auf Samui

#54

Beitrag von tom »

Und wenn man dies nicht ist, dann kostet der Zusatz Unfallversicherung bei einer Schweizer Krankenkasse nur sehr wenig Geld. Zumindest war dies so als meine Frau zu Beginn ihres Umzugs in die Schweiz noch zu wenig beruflich angestellt war.

Gruss Tom
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