Appartement oder Bungalow in Thailand

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Seesternlein
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Appartement oder Bungalow in Thailand

#1

Beitrag von Seesternlein »

Hallo zusammen.
Wenn man in Thailand ein Appartement oder Bungalow mietet oder kauft muss man den solange man noch in der Schweiz lebt versteuern ? Kommt das sehr teuer. Hat da jemand von hier eine Ahnung.
Möchte mir was zulegen und später für ganz nach Thailand ziehen.
Vielen Dank im voraus für eure Hilfe.
FG B-)
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tom
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Re: Appartement oder Bungalow in Thailand

#2

Beitrag von tom »

Hallo Seesternlein

Damit Du möglichst gute Infos erhältst, empfehle ich Dir zuerst diesen Thread

http://www.isaan-thai.ch/viewtopic.php?f=6&t=659

anzuklicken ;)

Gruss Tom
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thedi
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Re: Appartement oder Bungalow in Thailand

#3

Beitrag von thedi »

Seesternlein hat geschrieben:Hallo zusammen.
Wenn man in Thailand ein Appartement oder Bungalow mietet oder kauft muss man den solange man noch in der Schweiz lebt versteuern ?
Für ein gemietetes Bungalow bezahlt man natürlich nirgends Steuern.

Ausländer können in Thailand kein Land besitzen. Man könnte zwar ein Haus - ohne das Land, auf dem es steht - besitzen. Aber damit würde man sich auf sehr dünnes Eis begeben - auch mit einem langfristigen Pachtvertrag. Gar nicht zu empfehlen. Auch dann nicht - besser gesagt: vor allem dann nicht - wenn der Landbesitzer sehr charmant ist.

Man kann als Ausländer ein 'Condo' besitzen. Das entspricht, so wie ich das verstanden habe, einer Eigentumswohnung, wobei man nur am Haus beteiligt ist, nicht am Grundstück. An einem Objekt kann nur ein bestimmter Prozentsatz an Ausländer verkauft werden.

Laut Doppelbesteuerungsabkommen müsste das Objekt in Thailand besteuert werden - unabhängig von Deinem Wohnsitz. In Thailand gibt es vorläufig noch keine Vermögenssteuern. Es gibt Steuern für Landbesitz, die sind aber Peanuts. Die aktuelle Regierung erwägt allerdings Vermögenssteuern einzuführen, wobei aber noch gar nichts entschieden ist.

Wenn Du ein Bungalow in Thailand besitzen würdest, und Wohnsitz in der Schweiz hast, müsstest Du das auf der Steuererklärung in der Schweiz deklarieren. Es würde aber nichts kosten. D.h. es würden für dieses Objekt keine Steuern in der Schweiz erhoben. Trotzdem muss man es laut Steuergesetz angeben.

Thailand befreit (vorläufig) Ausländer Rentner von der Steuerpflicht für ihre Renten, sofern die Renten aus dem Ausland kommen. Falls Du aber ein Bungalow vermieten würdest, müsstest Du die Mieteinnahmen wahrscheinlich versteuern. In Thailand versteuern und in der Schweiz auf jeden Fall auch deklarieren. Wie das genau aussehen würde und was das kosten würde weiss ich nicht. Das wäre wahrscheinlich ein Fall um einen Steuerberater beizuziehen. Als Vermieter würdest Du ev. eine Arbeitsbewilligung brauchen. Auch dazu weiss ich nichts genaues - nur dass Thai Behörden eine Verstoss gegen das Arbeitsverbot für Ausländer nicht als Kavaliersdelikt betrachten. Auch dazu solltest Du Dich - wenn es soweit kommen sollte - von kompetenter Seite beraten lassen - nicht von gut meinenden Stammtischpolitikern oder Foren-Mitgliedern wie mir.


Mit freundlichen Grüssen

Thedi

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Seesternlein
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Re: Appartement oder Bungalow in Thailand

#4

Beitrag von Seesternlein »

Hallo Thedi.
Vielen Dank für deine Super Antwort. Du hast mir für den Anfang riesig geholfen.
Danke.
Gruss Heidi
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chang noi
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Re: Appartement oder Bungalow in Thailand

#5

Beitrag von chang noi »

wieder einmal eine sehr kompetente Antwort Thedi :ymapplause:

hier noch eine kleine Korrektur:
thedi hat geschrieben:Wenn Du ein Bungalow in Thailand besitzen würdest, und Wohnsitz in der Schweiz hast, müsstest Du das auf der Steuererklärung in der Schweiz deklarieren. Es würde aber nichts kosten.
In der Tat muss man Vermögen und Schulden sowie deren Einkünfte und Ausgaben im Ausland in der Steuererklärung in der Schweiz deklarieren. Bei der Veranlagung wird dann eine sogenannte 'Steuerausscheidung' vorgenommen, d.h. Grundbesitz im Ausland wird ausgeschieden und somit nicht in der Schweiz versteuert, aber jedoch beim satzbestimmenden Einkommen mitberücksichtigt. Somit wirst du in einer höheren Progressionsstufe abgerechnet und die Schweizer Steuern fallen ein ganz klein wenig höher aus, was wirklich in der Regel tatsächlich nur peanuts entspricht. Trotzdem empfehle ich Auslandbesitz zu deklarieren, da bei einem Verkauf oder im Erbschaftsfall Vermögen anfällt und dann entsprechend ein Straf- und Nachsteuerverfahren ausgelöst werden kann.

Bankkonto in Thailand:

Grundsätzlich muss ein Bankkonto in Thailand ebenfalls in der Schweizer Steuererklärung deklariert werden, solange man noch den Wohnsitz in der Schweiz hat. Dieses würde dann auch zu 100% in der Schweiz versteuert.

Praxiserfahrung:

In meiner langjährigen Praxis mache ich jedoch die Erfahrung, dass die Vermögenswerte im Ausland- sei es Grundbesitz oder Bankkonti, Cash - in der Schweizer Steuererklärung nicht deklariert werden, da meistens das Grundstück bereits auf die Frau eingetragen wird und im Erbschaftsfalle die Schweizer Steuerbehörden offiziell eh kaum orientiert werden ausser die Erben deklarieren es selbst. Die Schweizer Steuerbehörden hacken auch meistens nicht nach, obwohl sie in vielen Fällen den Verdacht haben, dass Vermögenswerte sich im Ausland befinden könnten, aber aufgrund der Steuerausscheidung und deren geringen Mehrertrag bei den Steuereinnahmen aufgrund des unverhältnismässigen Aufwandes auf eine 'korrekte' Veranlagung verzichtet wird...

sonnige Grüsse chang noi
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Adi
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Re: Appartement oder Bungalow in Thailand

#6

Beitrag von Adi »

Wenn Du etwas mehr über Dich im Vorstellungsthread schreibst, wäre es auch einfacher die Frage genau zu beantworten.


Die beiden vorgängigen Beiträge sind sehr kompetent, habe aber noch eine kleine Ergänzung:
Bei einer selbst bewohnten Liegenschaft in TH wird zudem noch der Eigenmietwert deklariert aber durch die Steuerausscheidung nicht zum versteuerbaren Einkommen, sondern nur Satzbestimmend mitberücksichtigt.

talueng
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Re: Appartement oder Bungalow in Thailand

#7

Beitrag von talueng »

thedi hat geschrieben:
Ausländer können in Thailand kein Land besitzen. Man könnte zwar ein Haus - ohne das Land, auf dem es steht - besitzen. Aber damit würde man sich auf sehr dünnes Eis begeben - auch mit einem langfristigen Pachtvertrag. Gar nicht zu empfehlen. Auch dann nicht - besser gesagt: vor allem dann nicht - wenn der Landbesitzer sehr charmant ist.
Hallo Thedi,

was spricht denn gegen ein Pachtvertrag welcher 30 Jahre gilt mit der Option auf weitere 30 Jahre.

Klar, dass Land besitze ich nicht. Aber wenn ich es gepachtet habe, dürfte man mich doch nicht so ohne weiteres verjagen. Oder sehe ich das falsch?

talueng (Alex)
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thedi
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Re: Appartement oder Bungalow in Thailand

#8

Beitrag von thedi »

talueng hat geschrieben:... Pachtvertrag welcher 30 Jahre gilt mit der Option auf weitere 30 Jahre.
Besitzen und pachten ist natürlich nicht das gleiche.

In Swisscommunity hat es einen Bericht von einem Schweizer namens Peter Limacher-Janthong mit dem Titel "Thailand: im Vorhof der Hölle - 13 Monate in Abschiebehaft in der IDC in Bangkok" https://www.swisscommunity.org/de/mein- ... skussionen Peter hatte Land gepachtet, sich mit der Vermieterin zerstritten - und es ging ihm schlecht. Das liegt auch (oder vorwiegend?) an Peter, aber es zeigt: der Pachtvertrag hat ihm rein gar nichts genützt.

Wenn jemand Geld flüssig hat, und das gerne in eine etwas unsichere Investition steckt - nämlich ein Haus auf gepachtetem Land bauen - dann ist das OK, solange er die goldene Regel beachtet: "Investiere nie mehr in Thailand, als Du im Falle eines Falles mit einem Lächeln auf den Lippen zurück lassen könntest"

Ich würde mich dann aber fragen: warum soll ich Land pachten aber das Haus darauf nicht auch gleich pachten? Das Angebot an zu mietenden Häusern ist riesig.


Mieten hat den grossen Vorteil, dass man flexibel bleibt.

Kaufen hat als grossen Vorteil das Gefühl von Sicherheit und Wohlstand, das damit einher geht.

Land pachten und dann ein Haus darauf bauen, scheint mir nur die Nachteile der beiden zu kombinieren - nicht aber die Vorteile.


Mit freundlichen Grüssen

Thedi

Dauwing
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Re: Appartement oder Bungalow in Thailand

#9

Beitrag von Dauwing »

da der Threadstarter erwähnt hatte,
das er jetzt kaufen möchte, aber erst später es nutzen möchte,

dazu noch der Hinweis,

ein Haus, das 1 Jahr unbewohnt ist, befindet sich in einem Dschungel, da der Garten sich ein einen Regenwald verwandelt hat.

Soll heissen, ein Haus in Thailand braucht wesentlich mehr Pflege, als ein Haus in einer Winterregion,
wo die Natur jedesmal ausgebremst wird, und deshalb nur 20% der Power hat,
wie in den Trophen.

Ein Condo lässt sich zwar in einer guten gepflegten Wohnanlage länger unbewohnt halten,
aber Schimmel in den Schränken können schnell Stoffe und Sachen angreifen.

Auch die Infrastruktur ist nicht vergleichbar,
das Wasserleitungsnetz besteht aus geklebten Plastikrohren,
die nur begrenzten Druck aushalten, und unter gewissen Umständen verschleissen,
also nicht mit europäischen Wasserleitungen zu vergleichen.

Als Condobesitzer wird man zwar weniger Probleme mit der Elektrik haben,
weil in der Regel ein Condo nur aus 50 bis 80m2 besteht,
was sich leicht renovieren lässt,
anders bei einem Haus, wo man in der Regel zuerst einen europäischen Sicherheitsstandart installieren wird,
um sein Leben nicht unnötigen Gefahren auszusetzen.

Wer sich mit dem Thema Landkauf beschäftigt hat, und in der Regel an eine th. vertrauensperson denkt,
über die der Kauf abgewickelt werden soll,
der sollte bei allen Konstruktionen bedenken,
dass er für das gesamte Unternehmen Thailand, nicht mehr Geld ausgeben sollte,
wie für einen schönen Oldtimer, den man sich zu Hause in die Garage stellt,
und auf den man zur Not auch verzichten kann.

Politik und sozialer Friede können sich jederzeit ändern,
und als Expat erlebt man eher die negativen Effekte, als bei einem Touristen,
der seinen Koffer packt, und in ein anderes Urlaubsland fährt.

Mein persönlicher Tip,
am Ort, wo man kaufen, bz. leben möchte,
dort erstmal für 1 Jahr mieten,
und in der Praxis erleben, wie einem die Luft bekommt.

Nicht jeder ist Thailand-geeignet,
manche werden in Thailand extrem geräuschanfällig,
andere vermeiden nicht die gefährliche Mittagssonne und setzen ihren Kopf ungeschützt dem aus
(man denke an die vermumten Isani Bauarbeiter in ihren schweisstreibenden Klamotten - die wissen, warum)
manche trinken in den Trophen einfach zuwenig, und kommen mit dem Flüssigkeitshaushalt im Körper nach 2 bis 3 Monaten durcheinander,

also niemals ein Land, das man nur von max 4 Wochen Urlaubsperioden kennt,
ungetestet als Zweitwohnsitz auswählen.
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